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Auslagenersatz ÖPNV Ticket

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letzte Antwort am 16.05.2023 16:32:12 von Svera
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Svera
Beginner
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Hallo Zusammen, 

 

ist es richtig das der Steuer und SV-freie Auslagenersatz für Tickets des ÖPNV über die Gehaltsabrechnung laufen muss?

 

Also im Nettobereich als Abzug oder kann der Arbeitgeber auch ohne Gehaltsabrechnung ersetzen?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung. 

VG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 6
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@Svera  schrieb:

.... oder kann der Arbeitgeber auch ohne Gehaltsabrechnung ersetzen?


...und reicht dann eine Kiste mit Einzelfahrscheinen oder 49 Eurotickets auf der Theke und eine Liste daneben, wo die ArbeitnehmerInnen eintragen, wer sich wieviele Fahrscheine aus der Kiste genommen hat?  Und gleichzeitig wird bestätigt, dass diese Fahrscheine nicht für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet werden (und somit keine Kürzung der Entfernungspauschale erfolgt).

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
330 Mal angesehen

Hallo @Svera,

 

rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit den zuständigen Institutionen oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Svera  schrieb:

Hallo Zusammen, 

 

ist es richtig das der Steuer und SV-freie Auslagenersatz für Tickets des ÖPNV über die Gehaltsabrechnung laufen muss?

 

Also im Nettobereich als Abzug oder kann der Arbeitgeber auch ohne Gehaltsabrechnung ersetzen?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung. 

VG


Moin,

 

diese müssen über die Gehaltsabrechnung laufen, da ein Ausweis der steuerfreien Zahlung auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen muss, sofern der Arbeitgeber keine zusätzlich pauschale Lohnsteuer hierauf zahlt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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305 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Und gleichzeitig wird bestätigt, dass diese Fahrscheine nicht für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet werden (und somit keine Kürzung der Entfernungspauschale erfolgt).

Eine derartige Bestätigung dürfte bei einer LSt-Prüfung nicht ausreichen, da § 3 Nr. 15 EStG die Kürzung der Entfernungspauschale auch bei zusätzlich gezahlten Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht (unabhängig von einer Nutzung für Fahrten Wohnung-Betrieb).

 

Ob dies rechtlich haltbar ist, dass Werbungskosten gekürzt werden, wenn die Fahrten nicht zur Einkünfteerzielung genutzt werden, ist zwar fraglich. Ich würde aber auf jeden Fall eine Gefahr und damit ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers sehen, dass diesem bewusst sein sollte.

 

Und bei einem 49-Euro-Ticket wird es auch schwierig werden, dies nachzuweisen. Ob hier eine einfache Unterschrift des Arbeitnehmers ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

Svera
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank Herr Lutz!

 

VG

Svera

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letzte Antwort am 16.05.2023 16:32:12 von Svera
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