Hallo,
zunächst einmal, ich bin Neuling im Lohn und habe ein größeres Mandat mit KUG-Abrechnung übernommen. Dabei habe ich ein Problem mit der Soll-Arbeitszeit.
Die betroffenen Mitarbeiter bekommen monatliche Festlöhne bei einer Wochenarbeitszeit von 37,25 Std. Meine Vorgängerin hat nun folgendermaßen gerechnet:
37,25 Std./Woche x 4,35 = 162,04 Std./Monat (egal, wie viele Arbeitstage der jeweilige Monat tatsächlich hatte)
Davon hat sie die tatsächlich gearbeiteten Stunden (z.B. 80 Std.) abgezogen und kam dann auf 82,04 KUG-Stunden.
Bisher dachte ich, für die Soll-Stunden müsste ich die tatsächlichen Stunden pro Monat zugrunde legen, und nicht den Durchschnitt. Meine Kollegin meinte, da es Festlohn sei, sei dieser ja auch auf den Durchschnitt gerechnet.
Ich möchte als Neuling nichts falsch machen, habe hier aber irgendwie ein "Störgefühl". Hat jemand dazu evtl. eine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Danke schön für jede Rückmeldung.
Guten Morgen Hötker,
bin kein Experte, aber erarbeiten die denn auch jeden Monat nur den Durchschnitt?!
Wer hat den bitte vereinbarte Arbeitszeit mit Durchschnitt?!
Bei den damaligen Hilfe-Katalog stand wenn die Arbeitszeit arbeitsvertraglich vereinbart wurde dann gilt diese als Grundlage auch wenn man mehr gearbeitet hat, wenn aber nichts vereinbart wurde, war zwingend eine Vereinbarung zu treffen.
Man muss sich doch nur die Arbeitszeitnachweise von der Agentur für Arbeit anschauen (siehe Anhang) und daraus erschließt sich die Arbeitszeit nach tatsächlichen Stunden.
Habe was von einem Anwalt im Internet gefunden, siehe Anhang.
MfG nh
Hallo,
die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes finden Sie hier (https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st9007221916486411_de.pdf?save=False&docId=5303311) und im Dokument 5303311 unter Punkt 3.1.1 - Beispiel Gehaltsempfänger.