Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin ist in 04.2023 ausgeschieden.
Der neue AG hatte sie fälschlicherweise ab 03.2023 als Hauptarbeitgeber gemeldet und somit erfolgte die Abrechnung bei uns unter der Steuerklasse 6.
Nun erfolgte vom neuen AG nachträglich eine Korrektur und bei uns ist ab März wieder die Steuerklasse 1 hinterlegt.
Die Mitarbeiterin möchte nun ihren Restlohn ausgezahlt haben, wenn ich eine
- Wiederabrechnung in 04.2023 tätigen möchte, erscheint keine Nachberechnung für die 2 Monate.
- Abrechnung in 05.2023 tätige, was ich jedoch nicht darf, würde die Nachberechnung für die beiden letzten Monate erfolgen.
Wo ist denn nun mein Denkfehler oder die falsch hinterlegte Eintragung?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @NA_PersoManage,
die Änderung der Steuerklasse führt immer zur einer automatischen Nachberechnung.
Die Monate März und April 2023 müssen daher sowohl bei einer Wiederabrechnung April, als auch bei einer Erstabrechnung Mai korrigiert werden.
Wenn das bei Ihnen nicht passiert ist, schauen wir uns den Sachverhalt gerne genauer an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.