Folgender Fall:
Wir erhalten von der Krankenkasse Mitteilung über anrechnenbare Krankheitszeiten wofür der AN in den Monaten Jan./Feb. und. März bereits EFZ erhalten hat. Lodas erstellt nun die Abr. 04 und korrigiert die Monate und erstellt die EEL. Der AN hatte nun KG von 30.01.-17.02. hierfür wurde auf der EEL der Lohn von 12/2022 gemeldet. Für das KG ab 27.03. wurde auf der EEL das Entgelt von Februar, also anteilig ab 18.02. (davor ja KG) gemeldet. Er hat doch aber Anspruch auf KG von seinem tatsächlichen Monatslohn oder sehe ich das falsch? Und wie kann ich mit Lodas diesen Lohn melden?
Der AN erhält einen gleichbleibenden Monatslohn.
Habe ich nur einen Knoten im Gehirn oder wo ist der Fehler?
Hallo @e_sto,
wenn der zu meldende Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit teilweise unterbrochen ist, wird dieser Zeitraum komplett herangezogen.
Nur wenn der zu meldende Zeitraum komplett unterbrochen ist, zählt er nicht als abgerechnet und wird nicht herangezogen.
Daher ist es korrekt, dass bei Krankengeld ab 27.03. der Februar als teilweise unterbrochene Monat gemeldet wird.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 9.1 Ermittlung der letzten Entgeltabrechnungszeiträume im Dokument 1021951 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Es hat sich herausgestellt, dass unsere Abrechnung korrekt ist, die Krankenkasse hat den Vorerkrankungszeitraum mit Krankengeld nicht berücksichtigt.