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Reisekostenabrechnung - km Erstattung Dienstreisenbeginn Wohnung

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letzte Antwort am 11.07.2025 13:56:52 von tbehrens
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kreuzfahrt
Beginner
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Hallo, wie berechne ich die Reisekosten (pauschale km-Erstattung)?

 

Mitarbeiter fährt z. Bsp. täglich 40 km von zu Hause an die erste Tätigkeitsstelle, jetzt ist er auf Dienstreise zu einer Messe gefahren von zu Hause aus. Er arbeitet manchmal auch im Home Office, aber dazu gibt es keine feste Vereinbarung.

 

Es waren 100 km. Wie erstatte ich diese Kosten:

 

1.) Erstatte ich ihm jetzt steuer- und SV-frei 100km x 2 = 200 km - 40 km = 160km x 0,30 € (ich ziehe ihm die Strecke Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte ab, da diese ansonsten steuerpflichtiger Arbeitslohn ist)   

oder

2) die 200 km x 0,30 €

 

Die Erstattung gebe ich in Lodas entsprechend der Abrechnung ein, oder ist hier auch noch etwas zu beachten?

GLH
Erfahrener
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Er ist nur die 100 KM an dem Tag mit privatem PKW zur Messe und von der Messe nach Hause gefahren?

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kreuzfahrt
Beginner
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Ja, genau. Er ist nicht auf die Arbeitsstätte gefahren.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tbehrens
Fachmann
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Da die Auswärtstätigkeit von zu Hause aus beginnt (unabhängig, ob ein AN Homeoffice hat oder immer im Betrieb arbeitet), ist die Entfernung von zu Hause zur auswärtigen Tätigkeit und zurück maßgeblich. Es sind die vollen 200 km mit je 0,30 € zu berücksichtigen.

 

https://www.haufe.de/id/beitrag/reisekosten-bei-arbeitnehmern-511-abgrenzung-zu-fahrten-zwischen-wohnung-und-taetigkeitsstaette-HI9254293.html

 

Aber wie wurden die 200 km berechnet? Bei der Entfernung Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte dürfen nur die vollen km der einfachen Fahrt berücksichtigt werden. Dies gilt nicht bei den Reisekosten. Hier muss nicht abgerundet werden.

 

Die Fahrtkosten sind als Netto-Bezüge zu berücksichtigen (Netto-Bezug 9978). Wenn Verpflegungszuschuss (mehr als 8 Stunden abwesend) noch dazu kommt, dann zusätzlich 9979.

 

 

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letzte Antwort am 11.07.2025 13:56:52 von tbehrens
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