Wir hatten uns die Frage auch schon gestellt und wären zu dem Schluss gekommen, dass beide Rechnungen in Ordnung sind. Wenn bei der US-Rechnung der Hinweis auf Reverse Charge eindeutig vorhanden ist, kein Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt und die USt-ID-Nummer des Mandanten (=Leistungsempfänger) vorhanden ist, kann man davon ausgehen, dass die Rechnung eigentlich passen müsste. Ich buch die US-Rechnungen dann immer mit dem 511-Schlüssel (Reverse Charge Ausland 19%). Achtung KI-Auskunft zur Ursache (daher Einschätzung auf eigene Gefahr): Ob die Abrechnung durch Open AI USA erfolgt oder durch die irische Tochtergesellschaft hängt vom Bestell- und Registrierungsprozess ab. Wenn der Besteller gleich von vornherein richtig auswählt, dass es sich um einen B2B-Fall handelt und die USt-ID hinterlegt, wird das gleich über Irland abgewickelt. Wenn er die Angaben zur USt-ID-Nummer erst nachträglich ergänzt, erfolgt die Abrechnung weiterhin über die USA. Dass bei den B2B-Rechnungen aus den USA weiterhin die EU OSS VAT ID steht, ist darauf zurückzuführen, dass in Stripe Billing im Standard-Rechnungsformular die selben Unternehmensangaben zum Rechnungsaussteller ausgegeben werden, wie bei den B2C-Rechnungen. Mir persönlich ist die Rechnung aus Irland schon alleine aus buchhalterischer Sicht lieber, weil man dann die Währungsthematik nicht hat. Ob man das nachträglich noch umgestellt bekommt oder alles nochmal neu anlegen muss, weiß ich nicht.
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