Zu der Thematik "Schätzbeiträge" gab es vor einiger Zeit eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Normenkontrollrates, als dessen Ergebnis wir jetzt das Schätzen auf der Grundlage des Vormonats für praktisch alle Fälle anwenden können. Mehr ist aber - leider - an dieser Stelle nicht zu erwarten, denn lt. damaliger Einschätzung der SV-Träger, die in der Befragung natürlich auch mit drin waren, würde das Verschieben der Fälligkeit wieder auf den 10./15. des Folgemonats die Stabilität des Systems gefährden. Und für das zweite Thema fürchte ich ein ähnliches Schicksal, denn es ist ja so bequem, wenn man aus der eh schon kargen Rendite für den Anlegenden mittels KV-Beitragseinbehalt diese vollends in den negativen Bereich dreht. Dass den Anlegenden beim Vertragsabschluss das mal anders versprochen wude, interessiert heute eh keinen mehr, denn so weit reicht die Erinnerung der meisten Betroffenen/Wähler glücklicherweise kaum.
... Mehr anzeigen