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LODAS bAV - neue LA 890-899 - warum eigentlich?

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letzte Antwort am 14.02.2019 09:20:31 von d_kuehn
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d_kuehn
Aufsteiger
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Für die Abrechnung der AG-Pflichtanteile wurden die neuen LA 890-899 eingeführt.

So ganz verstehe ich noch nicht, warum man diese LA braucht.

Bei den neuen Verträgen ist der AG-Pflichtanteil separat ausgewiesen. Den erfassen wir entsprechend als Betrag. Eine Variante wählen wir nicht aus:

346410_pastedImage_1.png

Die Eingabe nützt uns nichts, da ja ein fester Betrag in der Vereinbarung festgelegt ist und dieser hier nicht erfasst werden kann. Somit erfassen wir wie immer den AG-Anteil gemäß Vertrag.

Als Ergebnis erhalten wir dann folgende Fehlermeldung, obwohl ein AG-Anteil erfasst ist:

346411_pastedImage_2.png

Alles recht widersprüchlich. Mir kommt das sehr aufgebläht vor. Warum sind jetzt die AG-Anteile redundant angelegt? Es würde doch eine Prüfung reichen, dass der AG-Anteil den Mindestbetrag von 15% erfüllt.

Für erhellende Hinweise dankbar.

DK

Ergänzung: Aktuell liegt eine Vereinbarung vor mit 218,00 EUR AN-Anteil (Umwandlung) und 40,00 EUR AG-Anteil. Wie erfasse ich hier den Pflicht-Anteil in den LA 890-899?

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Alles recht widersprüchlich. Mir kommt das sehr aufgebläht vor. Warum sind jetzt die AG-Anteile redundant angelegt? Es würde doch eine Prüfung reichen, dass der AG-Anteil den Mindestbetrag von 15% erfüllt.

Für erhellende Hinweise dankbar.

DK

Ergänzung: Aktuell liegt eine Vereinbarung vor mit 218,00 EUR AN-Anteil (Umwandlung) und 40,00 EUR AG-Anteil. Wie erfasse ich hier den Pflicht-Anteil in den LA 890-899?

Nur weil ein Zuschuss gezahlt wird, heißt das nicht, dass dieser auch automatisch auf den Pflichtbeitrag anzurechnen ist.

Es kommt auf die Police und die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer an. Siehe z.B. hier: BRSG: Arbeitgebern droht Doppelbelastung durch Pflichtzuschüsse

In Ihrem Beispiel sollte also vereinbart werden bzw. geregelt sein, dass der Pflichtanteil 32,70 Euro beträgt (218,00 Euro x 15 %) und 7,30 Euro (40,00 ./. 32,70 Euro) ein freiwilliger Zuschuss sind. Dieses würde ich so mit dem Assistenten in LODAS gesondert erfassen.

Andernfalls könnten 32,70 Euro der Pflichtzuschuss sein und zusätzlich 40,00 Euro als freiwilliger Zuschuss zu zahlen sein.

d_kuehn
Aufsteiger
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Danke für die hilfreiche Antwort.

Die Gefahr einer Doppelbelastung war mir nicht bewusst.

Mal sehen, ob die AN (und AG) bei der Lohnabrechnung noch durchblicken, wenn das so detailliert dargestellt werden muss.

Ihre Empfehlung zur Erfassung hat sehr gut funktioniert. Danke nochmals.

DK

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letzte Antwort am 14.02.2019 09:20:31 von d_kuehn
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