Hallo Nicole, Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Mitarbeiter abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Der Sachbezugswert für freie Verpflegung (hier Mittagsessen) beträgt in 2023 kalendertäglich 3,80 Euro. Nachdem der Arbeitgeber den AG-Anteil i. H. v. 1,30 EUR auf 1,00 EUR reduziert hat, erhöht sich der geldwerte Vorteil, der mit der Lohnart 2820 gerechnet wird, auf 2,80 EUR kalendertäglich. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303328 - Mahlzeiten abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
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