Hallo, bei Verwendung der Lohnart 9600 bescheinigt der Arbeitgeber die Fahrkosten, die er seinem Mitarbeiter steuer- und SV-frei auszahlt, auf der Lohnsteuerbescheinigung in "Raum für weitere Angaben". Kilometergeld, das mit der Lohnart 9620 abgerechnet wird, wird nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Dokumenten 1005132 - Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Reisekosten, Kilometergeld, Übernachtung erfassen - Beispiele Lohn und Gehalt 5303224 Verpflegungsmehraufwand / Dienstreise / Reisekosten / Kilometergeld - Beispiele für Lohn und Gehalt.
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