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Kinderverwaltung ab 07/2023 - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 04.08.2023 13:21:16 von Matthias_Platz
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Karin1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich bräuchte mal Hilfe zwecks der "Kinderverwaltung" im Lohn und Gehalt.

 

Müssen tatsächlich alle Kinder hinterlegt werden? Oder tatsächlich nur die unter 25 Jahre? Oder die aufgeführten laut Lohnsteuerkarte?

Kann man bei Feld "Nachgewiesen am" dann den 01.07.2023 erfassen?

 

Gruß

Karin Leibmann

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
446 Mal angesehen

Hallo,

 


Kinder über 25 Jahre werden bei der Berechnung des Abschlags für den PV-Beitrag nicht berücksichtigt.


Erfassen Sie für Kinder über 25 Jahre nur den Nachweis der Elterneigenschaft in Lohn und Gehalt, damit der Zuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung nicht berechnet wird. Weitere Angaben sind nicht erforderlich.


Diese und weitere Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unseren Dokumenten


 1026887 - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund
 1027089 - Kinder in Kinderverwaltung anlegen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.08.2023 13:21:16 von Matthias_Platz
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