Hallo zusammen,
Ich bräuchte Hilfe bzw. Einen Rat.
Mir ist folgendes in der Mai Abrechnung passiert, habe bei 70 Mitarbeiter( Kurzfristige Beschäftigung) einen neuen Beschäftigungs Zeitraum erfasst. Alle MA wurden auch im Mai wieder abgemeldet.
Da wir der Sofortmeldepflicht unterliegen, geht ja auch automatisch das Feld der Sofortmeldung auf.
Jetzt ist mir beim Ausdruck der Sofortmeldungen aufgefallen, das ich bei 4 Mitarbeitern
Keinen Ausdruck der Sofortmeldung habe. So wie es ausschaut wurde keine erstellt?!
Kann mir auch nicht wirklich erklären, was hier schief gelaufen ist.
Was kann ich jetzt im Nachhinein tun, damit wir bei einer evtl Kontrolle keine Probleme bekommen? Evtl. Im Nachhinein eine Sofortmeldung senden?
In den Unterlagen dokumentieren?
Gibt es eigentlich im Programm so eine Art Logbuch, wo man nachweisen könnte,
Dass der neue Beschäftigungs Zeitraum auf jeden Fall vor Beginn der Arbeitsaufnahme erfolgte?
Wenn ja, wo?
Für eure Hilfe bedanke ich mich bereits im voraus.
Viele Grüße
Petra
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die DEÜV-Sofortmeldung können Sie nachträglich in Lohn und Gehalt auf der Mitarbeiterebene unter Abrechnung | DEÜV-Sofortmeldung erstellen. Wurde bei einem Mitarbeiter bereits eine Sofortmeldung erstellt, wird in diesem Zuge nicht nochmal eine Sofortmeldung erstellt. Bei Mitarbeitern bei denen bisher keine Sofortmeldung erstellt wurde, wird diese nachträglich erstellt.
Ob eine DEÜV-Meldung erstellt wurde, prüfen Sie auf der Mandanten- oder Mitarbeiterebene unter Auswertungen | DEÜV-Meldungen...
Vielen Dank Herr Platz!
Hat geklappt
Viele Grüße
Petra