@n_troike schrieb: Hallo, bedeutet es, dass keine neue Personalnummer genommen werden darf? Das wäre dann falsch? Grüße Nico falsch nicht, aber ziemlich aufwändig: Zusätzliche Erfassung von bisheriger/weiterführender Personalnummer und Beitragsgruppenschlüssel, damit die Ab-/Anmeldungen bei der KK nicht als "Ende der Beschäftigung" und "Beginn der Beschäftigung" sondern als "Wechsel Personengruppe" gemeldet werden. Darauf achten, dass die ELStAM-Ab-/Anmeldung korrekt verarbeitet werden, damit künftige ELStAM-Änderungsmeldungen unter der korrekten PNr erfolgen. Ausschluss der bisherigen PNr. für den Azubi vom BG-Meldeverfahren und Erfassung der Vortragswerte unter der PNr als Angestellter. keine Nachberechnungsmöglichkeit (oder sehr aufwändig) für Zeiten des Azubis Ersteintrittsdatum für AAG usw. muss mit erfasst werden Das sind so die Punkte, auf die auf jeden Fall geachtet werden muss, wenn eine neue PNr gewählt werden soll. Edit: Grammatik korrigiert
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