Hallo zusammen,
ich komme hier fachlich einfach nicht weiter da dies keine alltägliche Konstellation bei meinen Lohnabrechnungen ist.
Ich habe einen deutschen Unternehmer (mit Sitz in Deutschland) der für ca. 6 Monate 5 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Polen anstellen möchte. Deren Beschäftigungsort ist jedoch in Luxemburg und zu keiner Zeit in Deutschland.
Von der Krankenkasse habe ich die Auskunft das die AN hier nicht versicherungspflichtig sind, da sie vorher nicht mindestens für vier Wochen dem deutschen Recht unterliegen.
Ich müsste diese AN in Polen anmelden und von dort aus eine Entsendebescheinigung nach Luxemburg beantragen.
Kann mir da jemand weiterhelfen wie ich dies praktisch handhabe? Müssen mir die polnischen Mitarbeiter einen Nachweis ihrer KV bringen? Müssen diese die Entsendebescheinigung selbst beantragen? Oder muss ich das tun und wo?
Wie verhält sich das mit der Lohnsteuer, dies sind ja eigentlich keine Grenzgänger. Bisher hatte ich nur Grenzgänger abzurechnen (Frankreich/Deutschland). Aber so einen Sonderfall hatte ich leider noch nicht.
Wie rechne ich sie in Lodas ab? Soz.vers.frei? Ich bin aktuell etwas überfragt. Oder wo könnte ich mich zu dem Thema noch erkundigen?
Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar.
Herzliche Grüße
Hallo @mazimmer,
Ihr Mandant möchte sich an die IHK oder die Handwerkskammer wenden.
Das würde ich wenn es eines unserer Mandate wäre empfehlen.
Darüber hinaus sollte sich der Mandant eine rechtsverbindliche Auskunft eines Fachanwalts für Arbeitsrecht/Sozialrecht holen welcher ihm schriftlich die Vorgehensweise erklärt.
--> Das mag sicher einen vierstelligen Betrag kosten. Ist aber die "Versicherung" dagegen später für Forderungen aus Luxemburg oder Polen belangt zu werden.
Nur zwei mögliche Infoquellen. Auf Auskunft eines ggf. Anonymen Nutzers in der Community hin 5 An 6 Monate abrechnen und nachher dann dafür gerade stehen... 🤔
Viel Erfolg bei der Suche.