Guten Tag liebe Community., wie wahrscheinlich bei einigen schon durchgedrungen ist, gab es ein Urteil diesen Jahres des BSG vom 23. April 2024 (Az.: B 12 BA 3/22 R) zum Thema "keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bei verspäteter Pauschalierung". Dieses hat zwar nur eine schon länger bestehende Rechtsprechung benannt, trotzdem war es wohl ein Weckruf. Da wir nun als Kanzlei zu spät vom Mandanten gemeldete Betriebsveranstaltungen korrekt abrechnen wollen, hatten wir eine Anfrage an DATEV gestellt. Und zwar ob eine Lohnart erstellt werden kann, die dem Sachverhalt gerecht wird. Diese müsste sowohl die Pauschalsteuer in Höhe von 25 % als auch die volle Verbeitragung in der Sozialversicherung beinhalten. Bei der Suche nach einer Behelfslösung kamen wir lediglich zu einer Umsetzung, bei der erst die pauschale Lohnsteuer sv-frei berechnet wird, anschließend die SV-Anteile durch Probeabrechnungen ermittelt und manuell + für jeden einzelnen MA hinterlegt werden müssten. Also ein wahnsinniger Aufwand! Auf unsere Anfrage von DATEV wurde reagiert, dass das Interesse von den Beratern noch nicht groß genug sei, um hierfür mit einer Lohnart Abhilfe zu schaffen. Es solle (laut DATEV) behelfsmäßig die Lohnart mit 37b verwendet werden und die 5%, die dadurch zu viel an Steuern abgeführt werden, über die Nebenbuchführung korrigieren werden. Nach diesem Vorschlag wird aber nicht die zu viel übernommene SV als geldwerter Vorteil mit korrigiert. Deswegen die Frage in die Community: 1. Gibt es einen Umsetzungsweg, den wir übersehen haben? 2. Falls es keinen Weg gibt, könnten Sie bitte ebenso bei DATEV eine Anfrage stellen, damit das Interesse groß genug ist, damit hier eine einfache Abhilfe geschaffen wird? Mit besten Grüßen und Dank Fragenüberfragen
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