Moin in die Runde,
ich konnte in den Datenbanken nichts finden, daher kurz die Frage in die Runde. Ein MA ist zum 31.03. ausgeschieden. Da zunächst davon ausgegangen wurde, dass der eine neue Beschäftigung hat, wurde keine elektronische Arbeitsbescheinigung erstellt/übermittelt.
Nun gibt es jedoch eine Anfrage der Arbeitsagentur, diese Daten elektronisch zu übermitteln. Häkchen setzen und eine Nachberechnung auf den März durchzuführen führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. (Jedenfalls nicht bei der Probeabrechnung.)
Hat jemand eine Idee?
Schöne Grüße
Mirko Haas
1. In den Austrittsmonat wechseln
2. Mitarbeiter öffnen und alle für die Bescheinigung relevanten Daten erfassen
3. Mitarbeiter geöffnet lassen und im Kopf auf das Menue "Mitarbeiter" klicken
4. DÜ Arbeitsbescheinigungen auswählen
5. Folgende Hinweise beachten, absenden, fertig
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Moin Herr Hecker,
alles notwendige ist erfasst. Ich probiere es mal, wie der Kollege Kahl vorgeschlagen hat.
Hallo Herr Kahl,
das scheint funktioniert zu haben. Ich warte mal den aktuellen Verarbeitungslauf ab.
Danke soweit.
Gern. Ich weis jetzt nicht aus dem Hut, ob die Protokolle schon nach dem nächsten Lauf da sind. Morgen müssten sie es aber auf jeden Fall.
Moin,
also weder die Probeabrechnung hat funktioniert, noch hat die erneute Anforderung scheinbar eine elektronische Meldung ausgelöst.
Ich kontrolliere eben noch mal alle Felder und melde mich dann noch mal zurück.
die Arbeitsbescheinigung wird auch in der Probeabrechnung angezeigt
Guten Tag zusammen,
ich muss das Thema nochmal aufgreifen.
Ich habe gestern auch versucht, eine manuell angestoßene Arbeitsbescheinigung für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter zu senden. Das sah auch alles gut aus. Auch die Auswertungen 440 bis 442 sind angelegt.
Wann bekomme ich denn jetzt aber die Auswertung zurück, d.h. wann kann ich sehen, ob und welche Daten jetzt tatsächlich gesendet wurden? Ein Holauftrag heute hat mir noch nix geschickt.
Viele Grüße
Martina Hügel
Guten Tag Frau Hügel,
bitte prüfen Sie Ihr letztes Fehler- und Hinweisprotokoll auf Meldungen für die Personalnummer, weshalb die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt werden konnte.
Liegen keine Hinweise vor, prüfen Sie bitte die neuen Auswertungen im Programm Auswertungen in jenem Monat, für welches Sie die Arbeitsbescheinigung angefordert haben.
Als Beispiel:
Der letzte abgerechnte Monat für die Personalnummer ist 09/2018. Sie haben die Arbeitsbescheinigung aber für 10/18 angefordert. Die Bescheinigung wird im Monat 10/18 im Programm Auswertungen abgelegt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wir wird eine Arbeitsbescheinigung eines bereits im Juni ausgeschiedenen Auszubildenden elektronisch übermittelt?
Ich erhalte keine neuen Auswertungen nachdem ich es ausgeführt habe. Meines Erachtens nach habe ich sonst alle entsprechenden Felder ausgefüllt.
Vielen Dank.
Hast du mal im Fehler und Hinweisprotokoll geschaut. Dort müsste dann ein Hinweis stehen, warum die Bescheinigung nicht ausgegeben werden kann.
Guten Tag Frau Dietl,
ich habe einen so ähnlichen Fall. Ich muss eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 erstellen. Die letzte Monatsabrechnung fand in 08/2025 statt. Für 09/2025 fand keine Abrechnung mehr statt.
Mein Bearbeitungsmonat steht bei 09/2025; nun habe ich eine Arbeitsbescheinigung erstellt. Leider ist nun das Problem, dass ich keine Daten zurück übertragen bekomme. Wo liegt das Problem, muss ich evtl. in den "Bearbeitungsmonat 08/2025" wechseln, und dort meine Arbeitsbescheinigung erstellen?
Bin für jeden Tipp sehr dankbar.
viele Grüße
Heike Ettl
Die Arbeitsbescheinigung muss manuell abgerufen werden über Mitarbeiter > DÜ Arbeitsbescheinigungen.
Wenn das passiert ist und keine Arbeitsbescheinigung rückübertragen wird, mal das Fehler- und Hinweisprotokoll checken.
Ich habe auch das Problem, dass eine Arbeitsbescheinigung nicht erneut übermittelt wird.
Und das Fehllerprotokoll sagt jedes Mal:
"Aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen Ihnen in der Info-Datenbank im Dokument 1011662 zur Verfügung...."
Das hilft mir leider nicht wirklich weiter...
Kann es daran liegen, dass die Bescheinigung bereits in 09-2025 übertragen wurde?
Richtig, wenn die Arbeitsbescheinigung bereits übermittelt wurde und es keine Änderungen gibt, kann sie nicht erneut übermittelt werden.
Soll die Arbeitsagentur halt ihre Daten durchsuchen.
Es könnte klappen, wenn du z.B. beim Arbeitnehmer einen Anschriftenzusatz erfasst, "bitte ignorieren" oder so.
Oder du änderst etwas an den Ansprechpartner Angaben.
Aber wie gesagt, wenn die ArbBesch bereits übermittelt wurde, sollte es keinen Grund geben, es nochmal zu tun.
Ist das echt so? Hab noch nicht darauf geachtet, aber regulär dürfte das so nicht sein.
In einem Seminar haben wir mal gelernt, dass man die Arbeitsbescheinigung nur auf Anfrage versenden soll wegen Datenschutz usw. Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet.
Heißt dann aber auch, wenn ich mal eine zu voreilig rausgesendet habe, dann geht es nicht nochmal? Wenn die Arbeitsagentur die nicht findet und von mir nochmal verlangt, was soll man tun?
Maximal das DÜ Protokoll per Post?
Wenn sie nur rausgeht wenn es eine Änderung gibt, dann würde ich einfach bei den Zusatzangaben das Feld mit Kündigungsschutzklage umstellen auf "ungewiss".
Und am nächsten Werktag wieder auf ja oder nein und nochmal senden. Somit ist eine Änderung in der Bescheinigung, aber muss man keine komischen Texte bei den Stammdaten machen.
@Claudia- schrieb:
In einem Seminar haben wir mal gelernt, dass man die Arbeitsbescheinigung nur auf Anfrage versenden soll wegen Datenschutz usw.
Ja, leider ist das so:
Arbeitsagentur - Arbeitsbescheinigung
Allerdings ist der Datenschutz aus meiner Sicht nur vorgeschoben. Denn auch wenn
Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet.
hat es die Deutsche Rentenversicherung (Prüfdienst) ihrerseits geschafft, das Problem mit fehlenden euBP-Daten und der leidigen Hinterher-Rennerei hinter diesen Daten zu lösen:
Hier war der Leidensdruck in Vergangenheit sehr groß und durch die Erweiterung der zu übermittelnden Daten um die Digitale Personalakte musste man eine Lösung finden.
Bei den Arbeitsagenturen bestand/besteht kein Leidensdruck, weshalb man sich mit derartigen Speicherlösungen nicht beschäftigt hat; in Vergangenheit war das Herumprokeln an KUG-Anträgen während der folgenden Prüfungen wichtiger.
Und bei den Arbeitsbescheinigungen kann man ja mit einem Verweis auf die sanktionsbewerte Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers sogar verlangen, dass der letzte Betrieb auf Nachforschungen gehen muss, wenn Vorbeschäftigungszeiten nicht vorliegen, weil er sie ja auf Anforderung mitmelden muss. Da wird auf den Datenschutz gepfiffen.
@ulli_preuss schrieb:
Allerdings ist der Datenschutz aus meiner Sicht nur vorgeschoben. Denn auch wenn
Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet.
Mir stellt sich gerade auch die Frage, wie das laufen soll, wenn der AN die Arbeitsbescheinigung anfordert und später erst zur Arbeitsagentur geht. Zumindest für den Fall muss sie doch zumindest eine Zeitlang gespeichert werden, sonst fühlt sich ja auch der AN veräppelt.
Danke für die Rückmeldungen.
Bei einem Kollegen hat die erneute Übermittlung gestern auch geklappt und ich dachte in der Vergangenheit bei mir auch...
Hatte heute mal ein Änderungskennzeichen gesetzt und trotzdem gleiches Fehlerprotokoll.
Das Kennzeichen müsste doch eigentlich ausreichen als "Änderung" wie von euch vorgeschlagen?
Naja, habe sie jetzt weil sie rausmusste mit dem SV-Meldeportal erstellt. Mal sehen, ob ich noch eine Auflösung kriege, was das Problem nun war.
Und zu der Agentur für Arbeit: Ich dachte diese werden für einen bestimmten Zeitraum vorgehalten und dann gelöscht? Das würde mich auch am meisten Sinn machen. Nach welchem Zeitraum gelöscht wird, ist mir aber auch nicht bekannt...
Ich meine mich zu erinnern an 72 Stunden oder so. Aber erst wenn er sich arbeitslos meldet, wird eine Akte angelegt und wird er dazu aufgefordert. Erst dann kann auch eine Zuordnung erfolgen. Wenn der AN schneller ist als das AA dann könnte es auch schief gehen.
@rschoepe schrieb:
Mir stellt sich gerade auch die Frage, wie das laufen soll, wenn der AN die Arbeitsbescheinigung anfordert und später erst zur Arbeitsagentur geht. Zumindest für den Fall muss sie doch zumindest eine Zeitlang gespeichert werden, sonst fühlt sich ja auch der AN veräppelt.
Genau das frage ich mich in diesem Zusammenhang auch.
Ich hatte im Frühling eine andere, aber auch nicht selten vorkommende Konstellation:
Mandant bereits seit einem Jahr übertragen. Trotzdem erreicht mich ein Anruf, weil eine ehemalige Mitarbeiterin nun doch eine Arbeitsbescheinigung benötigt und sie ja wiederum zwei Jahre vor Mandatswechsel über uns abgerechnet wurde.
Damals hat sie sich nach dem Austritt selbständig gemacht, das hat sich dann alles nicht als tragfähig herausgestellt und sie hat sich arbeitssuchend gemeldet.
Mit Verweis auf den Mandantenübertrag habe ich abgelehnt, denn dem übernehmenden Berufskollegen stehen ja alle Daten zur Verfügung. (Bei einer expliziten Beauftragung könnten wir natürlich nach Zeit abrechnen, was natürlich die Registrierung für das SV-Meldeportal umfassen würde sowie die manuelle Datenerfassung und -übermittlung - Kein Rückruf mehr, kein Auftrag.)
Aber das Wichtigste daran:
Hätte man damals bei Austritt bereits eine Arbeitsbescheinigung abgerufen und wäre diese bei der Arbeitsagentur zwischengespeichert worden, hätte man dort die Daten der letzten 5 Jahre bereits vorliegen gehabt.