Liebe Community,
wie verhält es sich mit dem Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zur Betrieblichen Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (SV-frei / nicht meldepflichtig). Ist dieser zwingend zu leisten? Der Zuschuss zielt ja auf die Einsparung der SV-Beiträge ab. Da keine SV-Beiträge abgeführt werden, können auch keine eingespart werden und der Pflichtzuschuss würde entfallen?! Konnte jemand diesen Sachverhalt schon klären?
Vielen Dank für die Unterstützung
Sie haben sich die Frage praktisch schon selbst beantwortet: Der AG MUSS einen Zuschuss leisten, soweit er durch einen Gehaltsverzicht SV-Beiträge einspart.
Daraus folgt im Umkehrschluss -> er spart nix, er zahlt nix.
Wenn der AG das trotzdem tun möchte hält ihn allerdings auch keiner davon ab ...