Hallo, eine Frage zur Systemwechselmeldung.
Ein Mandant wollte das Steuerbüro wechseln. Alle Mitarbeiter wurden abgemeldet mit dem Grund des Wechsels der Abrechnungsstelle. Nun bleibt der Mandant doch, wie kann ich die Abmeldung wieder rückgängig machen? Aktuell kann ich keine Abrechnungen im Lohn mehr vornehmen. Neue Betriebsstätte mit der gleichen Betriebsnummer kann nicht angelegt werden.
Hallo,
ich glaube nicht, dass dieser Wechsel so ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann, da durch den Systemwechsel ja auch mehrere SV-Meldungen (Abmeldung der Mitarbeiter wegen Systemwechsel, Meldung an die Berufsgenossenschaft) versendet wurden. Evt. sogar auch die ELStaM-Abmeldungen...
Ich würde Ihnen empfehlen, hier direkt den Kontakt mit der DATEV aufzunehmen um evt. den Lohn zurück setzen zu können.
Ansonsten käme als "Hausmittel" in Frage, die Mandantendaten im Lohn auf eine neue MA-Nummer zu kopieren und über diese Nummer dann den Systemwechsel weiterlaufen zu lassen.
Ob das jedoch eine Alternative ist, müssen Sie selber entscheiden. Hängt auch hauptsächlich mit der Größe des Mandats und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Haben Sie das Austrittsdatum bei allen AN wieder gelöscht? Damit werden alle vorherigen Meldungen storniert. Ein normales Weiterarbeiten sollte möglich sein. Evtl. ELStAM prüfen.
Bei Systemwechsel wird doch gar kein Austrittsdatum erfasst, oder habe ich da jetzt etwas übersehen?
Hallo,
der DEÜV-Systemwechsel kann wieder storniert werden: Im Lohn+Gehalt gibt es dafür einen Haken, im LODAS löscht man das Wechseldatum.
Sind wie oben genannt schon weitere Punkte (Elstam, BG) angestoßen worden?
Viele Grüße
Eva
Vielen Dank für die fleißigen Antworten.
Ich habe jetzt das Häkchen für Systemwechsel rausgenommen und die Stammdaten vorab an das Rechenzentrum geschickt. Nun scheint es zu funktionieren.
Systemwechselmeldungen sind erfolgt an die Krankenkassen, werden nun sicher wieder storniert.
Austrittdaten mussten nicht eingegeben werden, die Mitarbeiter sind ja nicht ausgeschieden.
Hallo Community,
danke für Ihre bisherigen Antworten.
Folgendes möchte ich noch ergänzen: Die Abmeldung wegen Systemwechsel kann nur mit einer Wiederholungsabrechnung storniert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Die Antwort kam leider zu spät.
Ich hatte jetzt vorab die Stammdaten ins Rechenzentrum geschickt und das Häkchen raus genommen. Darauf hin konnte ich den nächsten Monat abrechnen. Nun sind einige Sozialversicherungsmeldungen storniert worden und einige nicht.
Was nun zu tun ist, weiß ich auch nicht...So ein kleiner Sachverhalt, so kompliziert
Hallo,
das Ende-Datum des Systemwechsels ist in dem Monat zu löschen, in dem es ursprünglich erfasst wurde. Haben Sie getan, stoßen Sie zusätzlich im aktuellen Abrechnungsmonat für die betroffenen Arbeitnehmer eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf den Monat an, für den der Systemwechsel erfasst war.