Guten Morgen,
eine Frage: Ein AN hat bei uns gekündigt und wollte in einer neuen Firma anfangen. Es stellte sich aber heraus, das er vom Kündigungszeitraum erst später bei uns aufhören kann - seit der Mitteilung ist er krankgeschrieben!!!!
Ist es noch richtig, das - wenn er zwischendurch doch zum neuen Arbeitgeber wechselt und dieser ihn anmelden will - ich automatisch eine Mitteilung bekomme, das wir nur noch Nebenarbeitgeber wäre??? Wenn ja, wie lange dauert das elektronisch ca., bis ich Mitteilung bekomme?
Danke
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ja, diese Änderungsmeldung gibt es nach wie vor.
Alle Änderungsmeldungen werden immer zu Beginn des Folgemonats durch die Finanzverwaltung bereitgestellt. Das heißt, wenn der neue Arbeitgeber den Mitarbeiter zum 01.10.2020 oder einem anderen Tage im Oktober anmeldet, erhalten Sie die Änderungsmeldung Anfang November 2020.
Zwischenzeitliche Meldungen von der Finanzverwaltung gibt es nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wenn der andere Arbeitgeber ihn aber als Nebenarbeitgeber anmeldet mit Steuerklasse 6, bekommen Sie keine Mitteilung.
Monate später könnten Sie von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Abgabe der GKV-Meldung bekommen, da eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt.