Hallo Zusammen,
durch die aktuelle Corona-Pandemie fällt, wie in vielen anderen Unternehmen auch, unsere Betriebsfeier im Dezember aus.
Jetzt besteht seitens der Geschäftsleitung der Wunsch, an unsere Arbeitnehmer "Geschenke" zu übergeben. Diese sollen in Form von Geldbeträgen auf eine sog. ComCard aufgeladen werden, welche individuell genutzt werden können (z.B. IKEA, Restaurants, Tanken ...).
Ist jetzt hier die Regelung für Betriebsfeiern (110 €) oder die 44€-Freigrenze von Sachbezügen oder die Aufmerksamkeitengrenze 60 € anzuwenden?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
mit diesem Thema haben auch wir uns beschäftigt. Die 110,00 EUR Grenze kannht angewendet werden, weil keine Betriebsfeier stattfindet. Diese darf nur angewendet werden, wenn Geschenke während einer Feier ausgeteilt werden. Die 60,00 EUR Grenze ist nur steuerfrei, wenn ein persönlicher Anlass (Hochzeit, Geburt, etc.) nachweisbar ist. Bleibt also nur noch der Sachbezug von 44,00 EUR, wenn es denn steuerfrei bleiben soll.
Grüße
Christina
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Hallo,
die steuer- und svfreie Corona-Prämie wurde schon "verbraucht"? Hier können ja auch Sachleistungen erbracht werden.
Viele Grüße
Eva