Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten der Insolvenz angemeldet hat und nun soll ich den Lohn abrufen aber es soll nicht die Lst-Anmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.
Was ist nun besser?
Ich habe die Steuernummer gelöscht
oder soll ich in der Auswertungssteuerung Nr. 23 statt DÜ an Institutionen auf Papier wählen?
Es gibt keinen Haken, wie bei Lohn und Gehalt in der man die Teilnahme der Datenübermittlung herausnehmen kann.
Vielen Dank!
Hallo,
bitte beachten Sie, dass die Löschung der Arbeitgeber-Steuernummer aus den Mandantenstammdaten zu Problemen mit den Elstam-Daten führen kann.
Schlüsseln Sie die Auswertung 23 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen in der Spalte Datenübermittlung auf Papier, wird Ihnen eine Lohnsteueranmeldung erstellt. Es findet jedoch keine Übermittlung über das Rechenzentrum statt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank!
Das hatte ich ja auch schon überlegt.
Ich wusste nur nicht, ob es auch geht, weil die Datenübermittlung doch pflicht ist.
Hallo,
gibt es die Möglichkeit die Übermittlung der LSt-Bescheinigungen rückwirkend zu stornieren?
Der Arbeitgeber ist in vorläufiger Insolvenz und die Lohnsteuer-Bescheinigungen (Austritte) für
8-2023 wurden noch übermittelt, das die Lohnabrechnung vor Bekanntgabe der Insolvenz fertiggestellt wurde. Ab 9-2023 werden keine LSt-Bescheinigungen mehr übermittelt, da es auf Papier umgestellt wurde, aber kann ich August noch korrigieren?
Danke und viele Grüße
Eva
Sie müssen im Insolvenzgeldzeitraum alle Bescheinigungen sowieso manuell über ELSTER übermitteln. Da bei der SV das Anspruchsprinzip und bei der LSt das Zuflussprinzip gilt, kann man keine korrekte Bescheinigung über Datev erstellen/übermitteln.
Hallo,
danke, aber ich möchte die bereits erstellen LSt-Bescheinigungen stornieren im Lodas, um sie dann manuell erstellen zu können.
Viele Grüße
gelöscht - das war Quatsch
Es ist eindeutig zu früh am Morgen...
Wenn Sie das erfasste Austrittsdatum in Datev löschen, werden sowohl die DEÜV-Abmeldung als auch die Lohnsteuer-Bescheinigung storniert. Also keine Lösung.
Also eine manuelle Korrektur über ELSTER erstellen und dort die KmID der zu korrigierenden Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Elster brauchen Sie nicht zwingend. Sollte auch über "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" funktionieren. Aber um die händische Korrektur werden Sie nicht umhin kommen. Aus Lodas heraus funktioniert das mE nicht.
Klar kann man auch DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung verwenden. Es fallen jedoch pro Übermittlung Kosten gemäß der aktuellen DATEV-Preisliste an. Wenn der vorläufige InsV die Kostenübernahme erklärt hat kein Problem.
Inzwischen geht es (abweichend vom Thread-Titel) doch um die LSt-Bescheinigungen und nicht um die LSt-Anmeldung. Und dafür ist DÜ-Formulare LSt-Anmeldung nicht konzipiert.
Stimmt. Nicht ordentlich gelesen. Sorry. Das geht dann wirklich nur über Elster.
@Thomas_Kahl schrieb:Stimmt. Nicht ordentlich gelesen. Sorry. Das geht dann wirklich nur über Elster.
Aus dem gleichen Grund hatte ich doch meinen ersten Beitrag wieder gelöscht 😁
@fritsch schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten der Insolvenz angemeldet hat und nun soll ich den Lohn abrufen aber es soll nicht die Lst-Anmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.
Sie haben aber hoffentlich eine rechtliche Grundlage (z.B. InsoVerwalter) für die Nichtmeldung. Haftungsrechtlich ist Lohnsteuer ein heikles Thema!
Hallo,
ich sehe schon, ich hätte doch nicht auf einen alten Beitrag antworten sollen, sondern ein neues Thema eröffnen.
Ich konnte wie gesagt die Übermittlung der LSt-Bescheinigungen ab 9-23 auf Papier umstellen, aber ich bräuchte auch die LSt-Bescheinigungen 8-23 storniert (Austritte, aber mit Insolvenzgeldzahlung). Aber wenn das technisch im Lodas nicht rückwirkend geht, dann muss es per Elster passieren.
Danke!
Viele Grüße
Eva
@cro schrieb:
@fritsch schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten der Insolvenz angemeldet hat und nun soll ich den Lohn abrufen aber es soll nicht die Lst-Anmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.
Sie haben aber hoffentlich eine rechtliche Grundlage (z.B. InsoVerwalter) für die Nichtmeldung. Haftungsrechtlich ist Lohnsteuer ein heikles Thema!
Das wird daran liegen, dass in dem betreffenden Monat Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitslohns (bis BMG) gezahlt werden soll. Das ganze ist SV-Pflichtig, aber Lohnsteuerfrei. In Lodas kann man das leider nicht entsprechend abbilden. Zumal am Ende das Insogeld auf der Lohnsteuerbescheinigung als Ersatzleistung stehen muss. Und ganz Komplex wird es, wenn es Löhne / Gehälter über BMG gibt. Der übersteigende Betrag wird meist tatsächlich als Lohn gezahlt und ist damit wieder Steuerprflichtig.