Hallo,
wir haben im April u. Mai 2020 Quarantäne abgerechnet.
Wenn am Feiertag im z. B. April gearbeitet wurde (z.B. Altenheim) und hier aber Quarantäne angeordnet wurde, dann ist doch der Feiertag nach IfSG mit zu erstatten, oder?
Über ein Dokument zum Nachlesen würde ich mich sehr freuen!!
Danke!!
Aus meiner Sicht sind solche Feiertage erstattungsfähig. Im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1008768 unter 4.2 steht einiges dazu.
Hallo,
aber hätte der Arbeitnehmer dann nicht an einem anderen Tag frei gehabt, als Ersatz für den Feiertag? Somit gibt es ggf. am Feiertag den Erstattungsanspruch, aber dafür an dem Ersatztag nicht?
Viele Grüße
Eva