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Quarantäne Abrechnung - gearbeitet an Feiertagen

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letzte Antwort am 24.08.2020 12:50:11 von kleinerotehexe
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Info1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
2210 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben im April u. Mai 2020 Quarantäne abgerechnet.

 

Wenn am Feiertag im z. B. April gearbeitet wurde (z.B. Altenheim) und hier aber Quarantäne angeordnet wurde, dann ist doch der Feiertag nach IfSG mit zu erstatten, oder?

 

Über ein Dokument zum Nachlesen würde ich mich sehr freuen!!

 

Danke!!

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
2177 Mal angesehen

Aus meiner Sicht sind solche Feiertage erstattungsfähig. Im  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1008768  unter 4.2 steht einiges dazu.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
2143 Mal angesehen

Hallo,

aber hätte der Arbeitnehmer dann nicht an einem anderen Tag frei gehabt, als Ersatz für den Feiertag? Somit gibt es ggf. am Feiertag den Erstattungsanspruch, aber dafür an dem Ersatztag nicht?

Viele Grüße

Eva

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letzte Antwort am 24.08.2020 12:50:11 von kleinerotehexe
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