Hallo,
ein Arbeitnehmer der im August ausgetreten ist, hat zu viel Lohn bekommen. Kann ich mit der Novemberabrechnung (Anfang Dezember, da Schätzer) den August noch korrigieren? Ich weiß das ich drei Monate rückwirkend korrigieren darf, aber ist das in diesem Fall eingehalten? Vom 31.08.2020 bis Anfang Dezember sind ja mehr als drei Monate. Wäre es möglich wenn ich den Oktober korrigiere?
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Hallo,
ja, eine Korrektur ist möglich. Gibt es eine Ausschlussfrist im Vertrag?
Ansonsten stellt sich die Frage nur für die Sozialversicherungsbeiträge, welche Ausschlussfristen hier gelten (ggf. 3 Monate, dann darf der AN nicht mit den Beiträgen belastet werden).
VG Eva
Danke für die Antwort. Im Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussklausel.
Das Thema mit den Sozialversicherungsbeiträge ist genau meine Frage. Sind die drei Monate schon rum oder nicht? Wie rechne ich? Wenn ich vom Austritt (31.08.2020) ausgehe sind die3 Monate am 30.11.2020 um. Die 3. Lohnabrechnung (November-Abrechnung) mache ich aber erst Anfang Dezember. Hab ich also 3 Kalendermonate oder 3 Lohnabrechnungen Zeit?
Hallo,
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Oder kann noch jemand aus der Community weiterhelfen?
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG