Hallo Herr Woeste, wir sind Ihnen noch eine Antwort schuldig. Unsere Nachfrage bei unseren Ansprechpartnern für länderübergreifende Verfahrensfragen (wieder was Neues gelernt ;-)) hat ergeben, dass die einzelnen Länder - wie schon von Ihnen hier vermutet - unabhängig von der Rechtslage unterschiedlich damit umgehen. "Kommt es im Zuge dessen zu fehlerhaften Festsetzungen hat der betroffene Steuerpflichtige individuell die Rücknahme des Verspätungszuschlags beim Finanzamt zu beantragen." Für den Antrag auf Rücknahme des Verspätungszuschlags, können Sie gerne unseren Brief oder das Info-Dok. 1008575 verwenden. Sollte das Finanzamt dieses nicht akzeptieren, melden Sie sich gerne mit der entsprechenden Berater- und Mandantennummer und Steuer-ID bei uns im Service. Dann nehmen wir nochmal direkt Kontakt mit der Finanzverwaltung auf. VG Stefanie Herold
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