Hallo, der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zum Kilometergeld z. B. für Fahrten zu Fortbildungen mit eigenem Pkw beträgt ab 2026 ja € 0,38 pro Kilometer. Wird das von DATEV hinterlegt oder muss dies manuell eingegeben werden?
Bist Du Dir sicher, dass der Erstattungssatz für betrieblich gefahrene Kilometer (Reisekosten) von 0,30 eur auf 0,38 EUR erhöht wurde? Ich dachte, nur die Entfernungspauschale und diesbezügliche Erstattungen (Fahrten Wohnung- 1. Tätigkeitsstätte) hat sich geändert.
Das betrifft doch die Entfernungspauschale und nicht die Reisekosten?
Genau so ist es. Der Erstattungssatz für Dienstreisekosten beträgt weiterhin nur 0,30 Euro pro km.
Okay, alles klar. Vielen Dank für Eure Antworten.
@alex7763 schrieb:Das betrifft doch die Entfernungspauschale und nicht die Reisekosten?
§ 3 Nr. 16 EStG (Reisekostenerstattung) gibt aber keinen Betrag an, sondern bezieht sich auf § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG (Reisekosten als Werbungskosten), der sich wiederum auf Nr. 4 (Entfernungspauschale) bezieht. Das war m.W. der Grund, warum die Steigerung ab dem zwanzigsten Kilometer nicht für Reisekosten galt, weil der Bezug bislang auf Nr. 4 S. 2 war, die Erhöhung aber erst in S. 8 stand.
Die jetzige Erhöhung steht aber in S. 2 und gilt damit m.M.n. auch für die Reisekostenerstattung. Bzw. kann der AG jetzt 38 Cent erstatten, wenn weniger erstattet wird, kann der AN den restlichen Betrag in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG bezieht sich in Satz 2 bei der Pauschale auf das Bundesreisekostengesetz.
"....können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind."
Hier stehen nach wie vor 30 Cent drin.