Hallo Constanze, vielen lieben Dank nochmal für Deine Hilfe😊. Das war nochmal der entscheidende Punkt👍. Ich hatte noch vergessen den Rentenbeginn einzugeben. Jetzt klappt es wunderbar. Die entsprechenden Meldungen werden erzeugt. Jetzt habe ich nur das Problem, dass wir dem Arbeitnehmer bei Austritt eine Urlaubsabgeltung abgerechnet haben. Diese war vorher durch 0 SV-Tage/Steuertag ja SV-frei. Durch die Änderung, Fehlzeit ER im Kalender werden jetzt SV-Beiträge abgerechnet und es kommt zu einer Überzahlung und Nachberechnung von Beiträgen☹️. Der Mitarbeiter ist jetzt ja schon ein halbes Jahr nicht mehr bei uns beschäftigt. Ich bin jetzt etwas überfragt. Ist das so korrekt, wenn der AN das ganze Jahr nicht gearbeitet hat und die Urlaubsabgeltung das einzige Entgelt in 2026 war? Ich könnte es natürlich umgehen, wenn ich die Meldungen über das SV-Meldeportal mache, aber ich möchte natürlich auch korrekt abrechnen und keine Schwierigkeiten bei einer späteren RV-Prüfung bekommen. Weißt Du das evtl. auch oder jemand anderes? Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
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