@rschoepe schrieb: Mir stellt sich gerade auch die Frage, wie das laufen soll, wenn der AN die Arbeitsbescheinigung anfordert und später erst zur Arbeitsagentur geht. Zumindest für den Fall muss sie doch zumindest eine Zeitlang gespeichert werden, sonst fühlt sich ja auch der AN veräppelt. Genau das frage ich mich in diesem Zusammenhang auch. Ich hatte im Frühling eine andere, aber auch nicht selten vorkommende Konstellation: Mandant bereits seit einem Jahr übertragen. Trotzdem erreicht mich ein Anruf, weil eine ehemalige Mitarbeiterin nun doch eine Arbeitsbescheinigung benötigt und sie ja wiederum zwei Jahre vor Mandatswechsel über uns abgerechnet wurde. Damals hat sie sich nach dem Austritt selbständig gemacht, das hat sich dann alles nicht als tragfähig herausgestellt und sie hat sich arbeitssuchend gemeldet. Mit Verweis auf den Mandantenübertrag habe ich abgelehnt, denn dem übernehmenden Berufskollegen stehen ja alle Daten zur Verfügung. (Bei einer expliziten Beauftragung könnten wir natürlich nach Zeit abrechnen, was natürlich die Registrierung für das SV-Meldeportal umfassen würde sowie die manuelle Datenerfassung und -übermittlung - Kein Rückruf mehr, kein Auftrag.) Aber das Wichtigste daran: Hätte man damals bei Austritt bereits eine Arbeitsbescheinigung abgerufen und wäre diese bei der Arbeitsagentur zwischengespeichert worden, hätte man dort die Daten der letzten 5 Jahre bereits vorliegen gehabt.
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