Hallo Frau Müller, vielen Dank für Ihre Antwort. @Renate-Christine_Müller schrieb: einen ersten Einblick in die Umsetzung der eAU in DATEV Personaldaten finden Sie hier: https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zur-eAU/Abfrage-von-eAUs-durch-den-Arbeitgeber/idi-p/291207/jump-to/first-unread-message Dieser Einblick ist mir bekannt. Der weitere Vorerfassungsumfang von DATEV Personaldaten bleibt zu diesem Zeitpunkt unverändert. Das finde ich, ehrlich gesagt, erschreckend und ärgert mich auch. Es wird von Seiten der Datev über Jahre über die Vorteile der Vorerfassung online gesprochen, man redet sich bei den Mandanten den Mund "fusselig", damit dieser die Lösung nutzt und jetzt sage ich ihm, aber dafür das sie mir jetzt die Erfassung der Stammdaten und Bewegungsdaten abnehmen, können sie jetzt selbst keine Sofortmeldungen abgeben und Arbeitsunfähigkeitszeiten abfragen. Im Weiteren sind wir bei diesen Mandanten gekniffen, da wir entweder zukünftig wieder Stamm- und Bewegungsdaten selbst erfassen oder Arbeitsunfähigkeitszeiten abrufen. Das kann doch nicht die Zukunft sein, die Datev uns hier anbieten will?! Seien Sie mir nicht böse, aber hier fühle ich mich leicht ... Viele Grüße T. Reich
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