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LODAS // Arbeitsbescheinigung nachträglich elektronisch übermitteln

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letzte Antwort am 27.11.2025 14:59:03 von ulli_preuss
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0 Personen hatten auch diese Frage
mhaas
Fachmann
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Nachricht 1 von 22
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Moin in die Runde,

ich konnte in den Datenbanken nichts finden, daher kurz die Frage in die Runde. Ein MA ist zum 31.03. ausgeschieden. Da zunächst davon ausgegangen wurde, dass der eine neue Beschäftigung hat, wurde keine elektronische Arbeitsbescheinigung erstellt/übermittelt.

Nun gibt es jedoch eine Anfrage der Arbeitsagentur, diese Daten elektronisch zu übermitteln. Häkchen setzen und eine Nachberechnung auf den März durchzuführen führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. (Jedenfalls nicht bei der Probeabrechnung.)

Hat jemand eine Idee?

Schöne Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 22
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1. In den Austrittsmonat wechseln

2. Mitarbeiter öffnen und alle für die Bescheinigung relevanten Daten erfassen

3. Mitarbeiter geöffnet lassen und im Kopf auf das Menue "Mitarbeiter" klicken

4. DÜ Arbeitsbescheinigungen auswählen

5. Folgende Hinweise beachten, absenden, fertig

MfG
T.Kahl
heckerlein
Fachmann
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Nachricht 3 von 22
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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mhaas
Fachmann
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Nachricht 4 von 22
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Moin Herr Hecker,

alles notwendige ist erfasst. Ich probiere es mal, wie der Kollege Kahl vorgeschlagen hat.

Lang may yer lum reek
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mhaas
Fachmann
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Nachricht 5 von 22
27370 Mal angesehen

Hallo Herr Kahl,

das scheint funktioniert zu haben. Ich warte mal den aktuellen Verarbeitungslauf ab.

Danke soweit.

Lang may yer lum reek
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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 6 von 22
27370 Mal angesehen

Gern. Ich weis jetzt nicht aus dem Hut, ob die Protokolle schon nach dem nächsten Lauf da sind. Morgen müssten sie es aber auf jeden Fall.

MfG
T.Kahl
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mhaas
Fachmann
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Nachricht 7 von 22
27370 Mal angesehen

Moin,

also weder die Probeabrechnung hat funktioniert, noch hat die erneute Anforderung scheinbar eine elektronische Meldung ausgelöst.

Ich kontrolliere eben noch mal alle Felder und melde mich dann noch mal zurück.

Lang may yer lum reek
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 22
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die Arbeitsbescheinigung wird auch in der Probeabrechnung angezeigt

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huegele1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 22
27370 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

Ich habe gestern auch versucht, eine manuell angestoßene Arbeitsbescheinigung für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter zu senden. Das sah auch alles gut aus. Auch die Auswertungen 440 bis 442 sind angelegt.

Wann bekomme ich denn jetzt aber die Auswertung zurück, d.h. wann kann ich sehen, ob und welche Daten jetzt tatsächlich gesendet wurden? Ein Holauftrag heute hat mir noch nix geschickt.

Viele Grüße

Martina Hügel

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 22
27370 Mal angesehen

Guten Tag Frau Hügel,

bitte prüfen Sie Ihr letztes Fehler- und Hinweisprotokoll auf Meldungen für die Personalnummer, weshalb die Arbeitsbescheinigung  nicht erstellt werden konnte.

Liegen keine Hinweise vor, prüfen Sie bitte die neuen Auswertungen im Programm Auswertungen in jenem Monat, für welches Sie die Arbeitsbescheinigung angefordert haben.

Als Beispiel:

Der letzte abgerechnte Monat für die Personalnummer ist 09/2018. Sie haben die Arbeitsbescheinigung aber für 10/18 angefordert. Die Bescheinigung wird im Monat 10/18 im Programm Auswertungen abgelegt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
Personalerin_123
Beginner
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Nachricht 11 von 22
1599 Mal angesehen

Wir wird eine Arbeitsbescheinigung eines bereits im Juni ausgeschiedenen Auszubildenden elektronisch übermittelt?

 

Ich erhalte keine neuen Auswertungen nachdem ich es ausgeführt habe. Meines Erachtens nach habe ich sonst alle entsprechenden Felder ausgefüllt. 

 

Vielen Dank.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 22
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Hast du mal im Fehler und Hinweisprotokoll geschaut. Dort müsste dann ein Hinweis stehen, warum die Bescheinigung nicht ausgegeben werden kann. 

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HeikeEttl
Beginner
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Nachricht 13 von 22
411 Mal angesehen

Guten Tag Frau Dietl,

 

ich habe einen so ähnlichen Fall. Ich muss eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 erstellen. Die letzte Monatsabrechnung fand in 08/2025 statt. Für 09/2025 fand keine Abrechnung mehr statt. 

 

Mein Bearbeitungsmonat steht bei 09/2025; nun habe ich eine Arbeitsbescheinigung erstellt. Leider ist nun das Problem, dass ich keine Daten zurück übertragen bekomme. Wo liegt das Problem, muss ich evtl. in den "Bearbeitungsmonat 08/2025" wechseln, und dort meine Arbeitsbescheinigung erstellen?

 

Bin für jeden Tipp sehr dankbar. 

 

viele Grüße

Heike Ettl 

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hexhex
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 22
399 Mal angesehen

Die Arbeitsbescheinigung muss manuell abgerufen werden über Mitarbeiter > DÜ Arbeitsbescheinigungen.

Wenn das passiert ist und keine Arbeitsbescheinigung rückübertragen wird, mal das Fehler- und Hinweisprotokoll checken.

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FragenUeberFragen
Beginner
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Nachricht 15 von 22
229 Mal angesehen

Ich habe auch das Problem, dass eine Arbeitsbescheinigung nicht erneut übermittelt wird.
Und das Fehllerprotokoll sagt jedes Mal:
"Aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen Ihnen in der Info-Datenbank im Dokument 1011662 zur Verfügung...."
Das hilft mir leider nicht wirklich weiter...
Kann es daran liegen, dass die Bescheinigung bereits in 09-2025 übertragen wurde?

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 16 von 22
191 Mal angesehen

Richtig, wenn die Arbeitsbescheinigung bereits übermittelt wurde und es keine Änderungen gibt, kann sie nicht erneut übermittelt werden.

Soll die Arbeitsagentur halt ihre Daten durchsuchen.

 

Es könnte klappen, wenn du z.B. beim Arbeitnehmer einen Anschriftenzusatz erfasst, "bitte ignorieren" oder so.

Oder du änderst etwas an den Ansprechpartner Angaben.

 

Aber wie gesagt, wenn die ArbBesch bereits übermittelt wurde, sollte es keinen Grund geben, es nochmal zu tun.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 17 von 22
165 Mal angesehen

Ist das echt so? Hab noch nicht darauf geachtet, aber regulär dürfte das so nicht sein. 

In einem Seminar haben wir mal gelernt, dass man die Arbeitsbescheinigung nur auf Anfrage versenden soll wegen Datenschutz usw.  Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet. 

 

Heißt dann aber auch, wenn ich mal eine zu voreilig rausgesendet habe, dann geht es nicht nochmal? Wenn die Arbeitsagentur die nicht findet und von mir nochmal verlangt, was soll man tun?

Maximal das DÜ Protokoll per Post? 

 

Wenn sie nur rausgeht wenn es eine Änderung gibt, dann würde ich einfach bei den Zusatzangaben das Feld mit Kündigungsschutzklage umstellen auf "ungewiss".

Und am nächsten Werktag wieder auf ja oder nein und nochmal senden. Somit ist eine Änderung in der Bescheinigung, aber muss man keine komischen Texte bei den Stammdaten machen.

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ulli_preuss
Meister
Offline Online
Nachricht 18 von 22
133 Mal angesehen

@Claudia-  schrieb:

 

In einem Seminar haben wir mal gelernt, dass man die Arbeitsbescheinigung nur auf Anfrage versenden soll wegen Datenschutz usw. 

Ja, leider ist das so:

 

Arbeitsagentur - Arbeitsbescheinigung 

 

ulli_preuss_0-1764246146440.png

 

Arbeitsagentur - BEA 

 

ulli_preuss_1-1764246278644.png

 

Allerdings ist der Datenschutz aus meiner Sicht nur vorgeschoben. Denn auch wenn

 

 

Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet. 

 

hat es die Deutsche Rentenversicherung (Prüfdienst) ihrerseits geschafft, das Problem mit fehlenden euBP-Daten und der leidigen Hinterher-Rennerei hinter diesen Daten zu lösen:

 

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Übermittlung bei Wechsel des Abrechnungsprogramms oder Dienstleisters ab 01.01.2025

 

Hier war der Leidensdruck in Vergangenheit sehr groß und durch die Erweiterung der zu übermittelnden Daten um die Digitale Personalakte musste man eine Lösung finden.

 

Bei den Arbeitsagenturen bestand/besteht kein Leidensdruck, weshalb man sich mit derartigen Speicherlösungen nicht beschäftigt hat; in Vergangenheit war das Herumprokeln an KUG-Anträgen während der folgenden Prüfungen wichtiger.

Und bei den Arbeitsbescheinigungen kann man ja mit einem Verweis auf die sanktionsbewerte Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers sogar verlangen, dass der letzte Betrieb auf Nachforschungen gehen muss, wenn Vorbeschäftigungszeiten nicht vorliegen, weil er sie ja auf Anforderung mitmelden muss. Da wird auf den Datenschutz gepfiffen.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
rschoepe
Experte
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Nachricht 19 von 22
111 Mal angesehen

@ulli_preuss  schrieb:
Allerdings ist der Datenschutz aus meiner Sicht nur vorgeschoben. Denn auch wenn

 

Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet. 


Mir stellt sich gerade auch die Frage, wie das laufen soll, wenn der AN die Arbeitsbescheinigung anfordert und später erst zur Arbeitsagentur geht. Zumindest für den Fall muss sie doch zumindest eine Zeitlang gespeichert werden, sonst fühlt sich ja auch der AN veräppelt.

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FragenUeberFragen
Beginner
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Nachricht 20 von 22
95 Mal angesehen

Danke für die Rückmeldungen.
Bei einem Kollegen hat die erneute Übermittlung gestern auch geklappt und ich dachte in der Vergangenheit bei mir auch...
Hatte heute mal ein Änderungskennzeichen gesetzt und trotzdem gleiches Fehlerprotokoll.
Das Kennzeichen müsste doch eigentlich ausreichen als "Änderung" wie von euch vorgeschlagen?
Naja, habe sie jetzt weil sie rausmusste mit dem SV-Meldeportal erstellt. Mal sehen, ob ich noch eine Auflösung kriege, was das Problem nun war.

Und zu der Agentur für Arbeit: Ich dachte diese werden für einen bestimmten Zeitraum vorgehalten und dann gelöscht? Das würde mich auch am meisten Sinn machen. Nach welchem Zeitraum gelöscht wird, ist mir aber auch nicht bekannt...

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 21 von 22
91 Mal angesehen

Ich meine mich zu erinnern an 72 Stunden oder so. Aber erst wenn er sich arbeitslos meldet, wird eine Akte angelegt und wird er dazu aufgefordert. Erst dann kann auch eine Zuordnung erfolgen. Wenn der AN schneller ist als das AA dann könnte es auch schief gehen.

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ulli_preuss
Meister
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Nachricht 22 von 22
79 Mal angesehen

 


@rschoepe  schrieb:

 

Mir stellt sich gerade auch die Frage, wie das laufen soll, wenn der AN die Arbeitsbescheinigung anfordert und später erst zur Arbeitsagentur geht. Zumindest für den Fall muss sie doch zumindest eine Zeitlang gespeichert werden, sonst fühlt sich ja auch der AN veräppelt.


 

Genau das frage ich mich in diesem Zusammenhang auch.

 

 

Ich hatte im Frühling eine andere, aber auch nicht selten vorkommende Konstellation:

 

Mandant bereits seit einem Jahr übertragen. Trotzdem erreicht mich ein Anruf, weil eine ehemalige Mitarbeiterin nun doch eine Arbeitsbescheinigung benötigt und sie ja wiederum zwei Jahre vor Mandatswechsel über uns abgerechnet wurde.

Damals hat sie sich nach dem Austritt selbständig gemacht, das hat sich dann alles nicht als tragfähig herausgestellt und sie hat sich arbeitssuchend gemeldet. 

 

Mit Verweis auf den Mandantenübertrag habe ich abgelehnt, denn dem übernehmenden Berufskollegen stehen ja alle Daten zur Verfügung. (Bei einer expliziten Beauftragung könnten wir natürlich nach Zeit abrechnen, was natürlich die Registrierung für das SV-Meldeportal umfassen würde sowie die manuelle Datenerfassung und -übermittlung - Kein Rückruf mehr, kein Auftrag.)

Aber das Wichtigste daran:

Hätte man damals bei Austritt bereits eine Arbeitsbescheinigung abgerufen und wäre diese bei der Arbeitsagentur zwischengespeichert worden, hätte man dort die Daten der letzten 5 Jahre bereits vorliegen gehabt.

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 27.11.2025 14:59:03 von ulli_preuss
Dieser Beitrag ist geschlossen
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