Hallo, ich bräuchte mal einen guten Tipp Wir müssen ab Januar 2022 die monatliche Verdiensterhebung abgeben. Soweit so gut. Bei dem Test im April 2021 kam eine Rückmeldung, dass bei uns Personalnummern doppelt vergeben seien und dass ich das ab Januar 2022 vermeiden soll. Grund dafür ist, dass ich als abgabepflichtiges Unternehmen aus organisatorischen Gründen die Beschäftigten unter zwei verschiedenen Mandantennummern abrechne, die ich aber zusammen melde. Daher sind logischerweise bei einem Nummernkreis von 1 - ..... Nummern doppelt vergeben in der Meldung. Jetzt habe ich nach einer Lösung gesucht und bin auf die Betriebliche Personalnummer gekommen. Bei dem kleineren Mandanten habe ich diese jetzt hinterlegt und gehofft, dass die für die Verdiensterhebung übernommen werden. Ein erster Blick in die Meldung für Januar schreibt aber wiederum nur die "normale" laufende Personalnummer in die Liste, so dass jetzt wieder Nummern doppelt vergeben sind. Meine Frage daher: Kommt die Betriebliche Personalnummer mit in die Verdiensterhebung und wenn ja, wo sehe ich die? Wenn nein: was mache ich dann? Muss ich dann jetzt tatsächlich alle Mitarbeiter des einen Mandanten zum 31.12.21 abmelden und mit neuer Personalnummer anlegen? Und wenn ich das machen müsste: Kann ich den Nummernkreis irgendwo selbst definieren, also z. B. statt 1, 2, 3 usw.. die Nummern 101, 102, 103.....? Fragen über Fragen... Viele Grüße Martina Hügel
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