eine kurze Frage zum AG-Pflichtzuschuss von 15% ab 01.01.2022 im Programm "Lohn & Gehalt": --> kann das frei gewählt werden, ob "Auf Hundert"; "von Hundert" oder "in Hundert" abgerechnet wird? Wer entscheidet das?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten MOrgen,
soweit ich es verstanden hatte, ab 2022 auf 100.
Also Betrag X vom Arbeitnehmer und 15% davon AG-Anteil.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Nach meiner Info muss der AN sagen wie er es haben will und muss dies vorher wohl mit seiner Versicherung klären, da bei der Berechnung auf Hundert der Beitrag für die Versicherung ja geändert wird. Ob das immer problemlos möglich ist oder ob für diesen Teil ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, kann nur die Versicherung sagen.
Viele Grüße
M. Hügel
Hallo nochmal.
Meine Antwort habe ich so formuliert, weil ich die Tage ein Schreiben einer Versicherung auf dem Tisch hatte mit einer Berechnung drin. Dort haben sie 15% auf Hundert (den Betrag den der AN selbst zahlt)als unseren neuen AG-Anteil ab 2022 angegeben.
Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Das wirkt auf mich so, als hätte es bereits eine Abstimmung zwischen der Versicherung, dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person gegeben und auf ihrem Tisch liegt das Finale.
Lt. Seminarinhalten obliegt die Entscheidung dem Versicherungsnehmer.
@taner schrieb:Dort haben sie 15% auf Hundert (den Betrag den der AN selbst zahlt)als unseren neuen AG-Anteil ab 2022 angegeben.
Hallo, der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht. Die meisten Versicherungen bieten die Variante auf Hundert meist nur in Verbindung mit einem Neuvertrag an, da sie die alten Verträge sonst mit den damaligen Zinssätzen berechnen müssten, die deutlich besser waren.
Deswegen macht es für den Arbeitnehmer, wenn er keine weitere bAV wünscht, nur Sinn von Hundert zu rechnen und so die Beiträge des AN zu senken mit dem gleichen Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Cryptic98