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Flüchtlinge aus der Ukraine abrechnen

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letzte Antwort am 19.05.2022 11:15:57 von huegele1
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nurich
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

 

einer unserer Mandanten möchte jetzt einen Flüchtling aus der Ukraine einstellen. Er hat wohl schon eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. In der Sozialversicherung muss er ja normal versichert angemeldet werden. Aber wie macht man das mit der Lohnsteuer. Eine Steuer-ID gibt es nicht so schnell, muss er andere Bescheinigung von der Gemeinde/Finanzamt vorgelegt werden? Oder wie kann man das Problem in Lodas lösen, da ich ja keine ID Anmeldung machen.

 

Hat da jemand schon Erfahrungen mit?

wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hier sind vom Bundeszentralamt für Steuern neue Hinweise rausgekommen

 

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/IdNr/hinweis_idnr_gefluechtete_deutsch.pdf;jsessionid=44D1C865FA655743D913581196F99196.live831?__blob=publicationFile&v=2


Punkt D

D) ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber für den Abruf der ELStAM die IdNr und das Geburtsdatum seines zukünftigen Arbeitnehmers. Sofern die IdNr noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber gemäß § 39c Absatz 1 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Zeitraum bis zu drei Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden. Der Abruf der ELStAM erfolgt zu Wahrnehmung und Sicherstellung der steuerlichen Pflichten des Arbeitgebers; er beinhaltet keine Regelungen zur Erwerbserlaubnis

KOB
ziwa
Beginner
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Hallo nurich,

ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und freundlich nachfragen, ob bei denen schon eine ID im System gespeichert ist. Hat bei mir zumindest schon einmal geklappt. 

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cro
Experte
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Auszug aus der Zeitschrift Summa Summarum 2/22:

 

"Die steuerliche Identifikationsnummer sollte im Zusammenhang mit der Meldung bei den Meldebehörden erstellt worden sein. Ist dem nicht so, kann das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen."

 

 

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huegele1
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe momentan das gleiche Problem. Ich habe eine Ukrainerin seit Mai beschäftigt, die noch keine Steuernummer hat. Wenn ich jetzt die Personaldaten anlege und den Punkt der ELSTAM-Anmeldung einfach ausspare bis ich die Nummer habe, ist das dann richtig? 

Wie löse ich das praktisch, dass ich drei Monate lang die voraussichtlichen Abzugsmerkmale anwende? Eingeben kann ich die ja, aber die Anmeldung zu ELSTAM funktioniert dann ja nicht. 

Die hätte ich dann einfach nachgeholt. Aber den Mai kann ich dann trotzdem abrechnen?

 

Viele Grüße

M. Hügel

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Thomas_Kahl
Meister
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Korrekt wäre die Abrechnung mit Lohnsteuerklasse 6 bis die Steuer-Id vorliegt. Sobald die kommt, Eintragen und Abruf starten. Lohnsteuer-Merkmale werden dann idR rückwirkend zurückübertragen und die Abrechnungen werden berichtigt.

MfG
T.Kahl
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huegele1
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Laut Text heißt es ja aber:

 

huegele1_0-1652951671291.png

 

D.h. bei einer alleinstehenden jungen Frau ohne Kinder kann ich doch von Steuerklasse 1 ausgehen die ersten drei Monate. Sollte bis dahin immer noch keine Nummer vorliegen - was ich nicht glaub, da es bei einer zweiten Ukrainerin schon geklappt hat - müsste ich auf Steuerklasse 6 ändern.

 

 

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letzte Antwort am 19.05.2022 11:15:57 von huegele1
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