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Freiwillig Versicherte unter der Beitragsbemessungsgrenze

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letzte Antwort am 21.12.2015 15:59:04 von Sandra_Rüdinger
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huegele1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ist es tatsächlich richtig, dass DATEV den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Frewillig Krankenversicherte, die ein Monatsgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze haben, nicht automatisch aus dem tatsächlichen Entgelt rechnen kann?

Muss ich mir hier die Beiträge selbst ausrechnen und manuell eingeben, wenn ich nicht möchte, dass das Programm den Höchstbeitrag rechnen?

In einem normalen Monat geht das ja noch, aber in einem Monat wie November mit Einmalzahlung wird das ganz schön knifflig.

Gibt es hier keine andere Lösung?

Viele Grüße

Martina Hügel

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen,

in LuG gibt es die Möglichkeit unter Sozialversicherung - gesetzliche Krankenkassen - Haken setzen "AG-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen". Damit müsste das funktionieren, dass aus dem tatsächlichen Entgelt die Beiträge ermittelt werden.

In Lodas weiß ich nicht, ob es da so etwas gibt.

Viele Grüße

T. Reich

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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huegele1
Einsteiger
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für den Tipp. Den hatte ich auch inzwischen schon ausprobiert. Der Beitrag für den Arbeitgeber - wie es schon im Text steht - wird jetzt zwar aus dem tatsächlichen Gehalt berechnet, der Gesamtbeitrag der abgeführt wird - Firmenzahler - ist aber nach wie vor der Höchstbeitrag aus der Bemessungsgrenze von Euro 4.125.

Wenn ich ein Schreiben des Spitzenverbands der GKV von 2014 aber richtig verstehe, ich auch der GESAMTBEITRAG aus dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen. Den setzt mir das Programm aber auch mit der von Ihnen gewählten Einstellung nicht runter.

Viele Grüße

Martina Hügel

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hügel,

die Schlüsselung „AG-Zuschuss aus dem Entgelt ermitteln" wird im Programm nur auf den Zuschuss angewandt und nicht auf den Gesamtbeitrag. Eine Anpassung kann nur über die manuelle Eingabe erfolgen.

Bitte stimmen Sie die Kürzung des Gesamtbeitrages vorher mit der zuständigen KK ab.

Sonnige Grüße aus Franken!

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 21.12.2015 15:59:04 von Sandra_Rüdinger
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