"Ein Abruf darf durch uns frühestens eine Tag nach der im Programm hinterlegten Nachweis erfolgen.
D.h. einer Attestpflicht am 4. Tag, darf der Abruf erst am 5. Tag erfolgen.
-> Dies wird Systemseitig sichergestellt!"
Attestpflicht ist doch die Vorlage des gelben Scheins beim AG. Wenn der wegfällt, gibt es doch eigentlich keine Attestpflicht mehr? Womit wird /kann denn der Attestpflicht nachgekommen werden?
Wurde § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz angepasst?
So soll es sein, ab 01.07.2022 Abs. 1 a - Neu..... der ganze Zauber mit der Wartezeit hat sich dann wohl erledigt? Alles halbgares Zeugs.
Hallo Zusammen,
"Witzig" ist, dass DATEV im neuen LODAS-Brennpunkt schreibt, dass das ganze ab 01.07.2022 verpflichtend ist...... da musste ich heute morgen erstmal in mich gehen, ob ich da in den Medien nicht doch was aktuell neues verpasst habe........
Frohes Schaffen an alle,
A.Busse
@anjabusse: Genau deshalb brauchen wir Cloud ☁️ Lösungen, wo DATEV zentral nachts auf den Knopf drücken kann und am nächsten morgen sind alle Anwender auf 1 Stand. Heute muss man erst Updates oder Hotfixe einspielen und das macht jeder wann er will oder sogar nur muss und damit schafft man ebenfalls Inhomogenität.
Die Cloud ist also nicht böse; sondern hier im Vorteil.
Ich freue mich schon drauf, wenn die Regierung die Mobilitätsprämie beschließt, die mit der Abrechnung von Vorteil sein soll, was dann auf DATEV zukommt und auf alle Mitarbeiter, die den Lohn abrechnen. Als wäre Corona, KUG und Co. nicht genug muss man sich auch damit beschäftigen.
Womit wir beim Thema #Automatisierung wären 😎.
@metalposaunist schrieb:
Ich freue mich schon drauf, wenn die Regierung die Mobilitätsprämie beschließt, die mit der Abrechnung von Vorteil sein soll, was dann auf DATEV zukommt und auf alle Mitarbeiter, die den Lohn abrechnen. Als wäre Corona, KUG und Co. nicht genug muss man sich auch damit beschäftigen.
Man hätte natürlich auch einfach die Mineralölsteuer um 1/3 senken können. Aber irgendwie wäre diese Lösung ja einfacher und damit Un-Deutsch ....
@metalposaunist schrieb:
Ich freue mich schon drauf, wenn die Regierung die Mobilitätsprämie beschließt, die mit der Abrechnung von Vorteil sein soll, was dann auf DATEV zukommt und auf alle Mitarbeiter, die den Lohn abrechnen. Als wäre Corona, KUG und Co. nicht genug muss man sich auch damit beschäftigen.
Vorher wird ja vermutlich erst noch das Steuerentlastungsgesetz 2022 kommen, mit dem rückwirkend ab 01.01.2022 die Arbeitnehmer-Pauschale und der Grundfreibetrag erhöht werden sollen, so dass alle Abrechnungen für 2022 neu aufgerollt werden müssen 😲
Wo kommen wir denn da hin @Thomas_Kahl, wenn man Steuern senkt 🤔? Also bitte. Wie soll man uns Fußvolk dann eine Erhöhung erklären, tzzz ... 😂.
Und selbst das löscht nur das Feuer. Ob das eine langfristige Lösung ist? Angenommen, der Preis steigt ins Unermessliche: Dann reicht die reine Steuersenkung auch nicht mehr aus.
@Uwe_Lutz: Achso. OK. Wenn's weiter nichts ist.
Aber schön an diesem Beispiel zu sehen 😉: Jetzt wird einem klar, warum bei DATEV alles länger braucht und kaum frischer Wind weht, wenn 85% der Entwicklerkapazitäten für solch Kinkerlitz drauf gehen, weil unsere Regierung den Kontakt zu allem verloren hat.
Hallo „Neu_hier“,
gemäß Art. 9 des BEG III vom 22.11.2019 und Art. 12b des Gesetzes Digitale Rentenübersicht vom 11.02.2021 wird das Entgeltfortzahlungsgesetzt zum 01.07.2022 geändert.
In den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz wird hiernach der Absatz 1a eingefügt, welcher auf § 5 Abs. 1 EntgFG referenziert.
Am 11.03.2022 hat nun der Bundesrat der Verlängerung der Pilotphase zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 31.12.2022 abschließend zugestimmt.
Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Somit wird auch der neue Absatz 1a im § 5 EntgFG erst ab dem 01.01.2023 zu tragen kommen.
Was nun die Verfahrenskriterien und die daraus resultierende Programmumsetzung bezüglich der eAU und der Nachweispflicht betrifft:
Somit wird es dem Arbeitgeber ermöglicht, zur hinterlegten Nachweispflicht, die jeweiligen Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seiner Arbeitnehmer abzurufen.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen bezüglich Ihrer Fragestellungen weiterhelfen.
Grüße aus Nürnberg
Anne Schwetz
ProductOwner Lohn und Gehalt
DATEV eG
Hallo,
gibt es zu der Möglichkeit der Erfassung des Krankenbeginns über DUO oder AN online bereits eine definitive Aussage?
Lg
Annette Roth
Hallo Frau Roth,
Sie haben die Möglichkeit sich über die Funktionalitäten der eAU in Verbindung mit DUO und ANO hier zu informieren:
Ideen zur eAU - DATEV-Community
Die eAU-Funktionalität über Personaldaten online wird voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember in Pilotphase treten.
Viele Grüße aus Nürnberg
Anne Schwetz
ProductOwner Lohn und Gehalt
DATEV eG
Hallo Frau Schwetz,
können Sie den auch schon was zum Erfassungsumfang in Personaldaten online zu diesem Zeitpunkt sagen?
Immerhin ist ja der bisherige Vorerfassungsumfang für den Mandanten eher "rudimentär", um es nett auszudrücken.
Es kommen - zumindest nach derzeitigen Stand - ja nur Mandanten in Frage, die bisher weder Bewegungsdaten noch Personaldaten - von Neueinstellungen mal abgesehen - vorerfassen.
Vielen Dank.
Thomas Reich
Hallo Herr Reich,
einen ersten Einblick in die Umsetzung der eAU in DATEV Personaldaten finden Sie hier: https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zur-eAU/Abfrage-von-eAUs-durch-den-Arbeitgeber/idi-p/291207/jump-to/first-unread-message
Der weitere Vorerfassungsumfang von DATEV Personaldaten bleibt zu diesem Zeitpunkt unverändert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Renate Müller
Product Owner DATEV Personaldaten
DATEV eG
Hallo Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Antwort.
@Renate-Christine_Müller schrieb:
einen ersten Einblick in die Umsetzung der eAU in DATEV Personaldaten finden Sie hier: https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zur-eAU/Abfrage-von-eAUs-durch-den-Arbeitgeber/idi-p/291207/jump-to/first-unread-message
Dieser Einblick ist mir bekannt.
Der weitere Vorerfassungsumfang von DATEV Personaldaten bleibt zu diesem Zeitpunkt unverändert.
Das finde ich, ehrlich gesagt, erschreckend und ärgert mich auch.
Es wird von Seiten der Datev über Jahre über die Vorteile der Vorerfassung online gesprochen, man redet sich bei den Mandanten den Mund "fusselig", damit dieser die Lösung nutzt und jetzt sage ich ihm, aber dafür das sie mir jetzt die Erfassung der Stammdaten und Bewegungsdaten abnehmen, können sie jetzt selbst keine Sofortmeldungen abgeben und Arbeitsunfähigkeitszeiten abfragen.
Im Weiteren sind wir bei diesen Mandanten gekniffen, da wir entweder zukünftig wieder Stamm- und Bewegungsdaten selbst erfassen oder Arbeitsunfähigkeitszeiten abrufen.
Das kann doch nicht die Zukunft sein, die Datev uns hier anbieten will?!
Seien Sie mir nicht böse, aber hier fühle ich mich leicht ...
Viele Grüße
T. Reich