Sie müssen hier m.E. erst einmal gar nicht tätig werden, maximal nachvertragliche Pflichten erfüllen (von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gehe ich stark aus). Der übernehmende Berater kann in Abstimmung mit dem Mandanten auf Sie zukommen und sagen, was er / der Mandant haben will. Sie müssen sich dann die Genehmigung des Ex-Mandanten holen und dafür sorgen, dass der neue Berater die Daten wunschgemäß erhält. Das ist aus meiner Sicht nur mit dem Mandantenübertrag zielführend. Einige Berater möchten aber lieber Datensicherungen - ob das bei LODAS geht weiß ich nicht (wir haben LuG). Hierzu erhalten Sie im Zweifel von DATEV Unterstützung (SK oder Hilfedokumente). Es kann sehr viel schiefgehen beim Mandantenübertrag - auch die Hilfe eines versierten Kollegen, der mit draufschaut wäre dann ggf. hilfreich, bevor irgendwelche Daten futsch sind und das Mandat mit Klage droht. Verstehen Sie die Grundlagen zur Frage - welche Daten sind wo und unter welcher Berater-/Mandantennummer (LODAS wahrscheinlich im RZ). Erst wenn da nichts seitens des EX-Mandanten / dessen StB passiert müssen Sie auf den Mandanten zugehen und ihn fragen, was mit den Daten geschehen soll.
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