Hallo vielen Dank für die Nachfrage zur Klarstellung. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die Zuschläge nachträglich im Folgemonat berechnet werden. Bsp.: Zuschläge und Kranktage mit Durchschnitt aus Februar werden im März abgerechnet. Die Lohnart für Phantomlohn Urlaub und krank rechnet mit dem Durchschnitt 4 der letzten 3 Monate. Mein Fall sieht wie folgt aus: Mitarbeiter krank ohne LFZ ab 06.01.2026 Ausscheiden durch Aufhebungsvertrag mit Urlaubsabgeltung im April - 7 Tage Resturlaub Durchschnitt im Austrittsmonat April auf Basis von März, Februar und Januar Im Durchschnittsspeicher habe ich 21,67 Tage eingetragen. Folgende Werte sind nun durch die Kürzung vorhanden: März 0 Tage und 0 € Februar 0 Tage und 79,92 € (Phantomlohn nachträglich aus Januar für 5 Tage LFZ) Januar 3,5 Tage und 266,94 € (Phantomlohn nachträglich aus Dezember resultierend aus LFZ) Der Durchschnitt für den Austrittsmonat beträgt nun wegen der Kürzung der gleichbleibenden Werte (Tage): (0,00€ + 79,92€ + 266,94€) / (0 Tage+0 Tage+3,5 Tage) = 99,10 €/Tag Ich denke folgende Berechnung wäre in meinem Fall korrekt: (0,00 € + 79,92€ + 266,94€) / (21,67 Tage+ 21,67 Tage+21,67 Tage) = 8,00 €/Tag Ich fange gerade beim Schreiben an zu glauben, dass der Fall zu speziell ist 😅
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