Guten Abend,
wie handhabt ihr es mit der Urlaubsstatistik von euren Mandanten. Führt ihr diese? Aus Haftungsgründen finde ich es interessant. Ich habe gelesen, es sei besser, wenn man dies auf der Lohnabrechnung nicht erfasst. Wenn wir in der Lohnbuchhaltung den entsprechenden Urlaub den uns der Mandant mitteilt erfassen und am Ende etwas falsch ist, haftet doch der Arbeitgeber. Oder ist es so, dass man die Schuld auf uns "schieben" könnte? Wann würde ein Haftungsfall entstehen?
Hallo,
grundsätzlich wäre die Entgeltabrechnung ein Beweismittel im Arbeitsgerichtsprozess. Sind dort die Urlaubstage falsch, kann es natürlich zum Haftungsrisiko werden. Und wer ist schon fehlerfrei? Klar, kann man als Berater nachweisen, das man sich sauber an die Mandantenangaben gehalten hat, hat man keine Haftung.
Für den Mandanten ist es aber leichter, wenn es nicht auf der Abrechnung steht, da er dann andere Beweismittel heranziehen kann, die der Mitarbeiter vielleicht nicht hat.
Ich denke vielen Arbeitgeber ist dieses Risiko einfach nicht bewusst.
Wie schaut es aber damit aus, wenn am Jahresanfang ein negativ Urlaub besteht, dieses dann aber automatisch mit den neuen Jahresurlaub verrechnet wird. Da durch entsteht ein anderes Urlaubsanspruch. Prinzipiell darf das nicht passieren. Aber viele Arbeitgeber machen es so. Könnte dafür der Steuerberater haften weil er die Abrechnung dafür macht? Hat er nicht die Hinweispflicht den Mandanten darauf hinzuweisen, dass es gesetzeskonform ist?
Hallo,
Fragen zum Arbeitsrecht lehne ich kategorisch ab. Ob ein negativer Urlaubsanspruch nun erlaubt ist oder nicht, ist für mich eindeutig eine Anwendung einer Rechtsnorm.
Das Führen der Urlaubsstatistik kann m. E. nur eine reine Datenverarbeitung sein.
Rechtsdienstleistungsgesetz: Neue Möglichkeiten für Steuerberater?
https://lexinform.apps.datev.de/document/5208170?origin=onpremise