Hallo,
ein Mitarbeiter war letzten Monat als Praktikant beschäftigt. Ende vom letzten Monat wurde er dann übernommenen.
Das Praktikum sollte vorerst unentgeltlich sein. Jetzt möchte der Chef ihn das Geld für den letzten Monat doch auszahlen. Hat jemand eine Idee wie ich es sauber auf der Rechnung hinbekomme?
Eine rückwirkende Neuanlage als Moijobber kommt nicht in Frage. Lohn ist zu hoch. Kann ich die Praktikumszeit irgendwie als Nachberechnung auf der Lohnabrechnung März machen evt. mit einer speziellen Lohnart?
Hallo,
wenn er bisher nicht angemeldet wurde zum 01.04.2025 anmelden und den Lohn abrechnen?
Er war nicht angemeldet. Allerdings dann zum Ende vom Monat weil er dann einen Vertrag mit der Firma geschlossen hatte. Es wurde ganz normal der Lohn abgerechnet.
Wie kann ich aber die Stunden als Praktikant abrechnen? Die sollen in den März laufen
Ohne jetzt genaues Eintrittsdatum + Gehalt zu kennen und zu wissen ob überhaupt unentgeltlich abgerechnet werden durfte etc. würde ich um es korrekt zu haben das Eintrittsdatum ändern und entweder den Monatsabschluss zurücksetzen (Edit: geht wohl bei Lodas nicht, arbeite mit LuG) oder eine Nachberechnung (für den bisher unbezahlten Zeitraum) im aktuellen Monat durchführen.
Eintrittsdatum falsch - Mitarbeiter tritt zu einem früheren Zeitpunkt ein:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1025308
Haben sie vielleicht eine Idee wie ich es in aktuellen Obst verrechnen könnte damit es ordentlich aussieht? Ich möchte es nicht zusammen mit dem normalen Stundenlohn haben.
@Jolanta02 schrieb:wie ich es in aktuellen Obst verrechnen könnte
Ich verstehe jetzt nur noch Äpfel ?!? 🙄
Erstmal zu meinem Vorschreiber. Man kann die Abrechnung nicht zurücksetzten. Abgerechnet ist abgerechnet .
Sie können über Extras - Gültig ab Datum verschieben „ das Eintrittsdatum ändern
Dann eine Nachberechnung anstoßen
rechtliche Hintergründe müssen sie bzw. der Mandant natürlich abklären
Hallo, es soll natürlich kein Obst verrechnet werden 🫣 Es sollte Monat heißen. Sorry.
Der Fall sieht jetzt eigentlich komplett anders aus und die Frage oben kann ignoriert werden.
Es handelt sich um eine Personen (Rehabilitation)die eine verzahnte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk absolviert. Nun schließt sich an diese, ein Praktikum in einem fremden Betrieb an, den Kooperationsbetrieb. Dort möchte man ihr für ihre Arbeit ein kleines freiwilliges Gehalt geben. Ich bin mir nicht sicher wie ich sie anlegen soll und wie die Schlüsselung sein soll. Die Dame ist über dieses Werk versichert.
Rechtlich stellt sich natürlich auch die Frage, ob man überhaupt noch zusätzlich die Personen entlohnen darf. Vielleicht hatte jemand schon einmal so einen Fall.
Hallo @Jolanta02,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?