Hallo Zusammen, wir haben einen Mdt, der einen ordentlichen Studenten beschäftigt. Der Student erfüllt die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg. Er hat 2 AG. AG A: Midijob abgerechnet, mit 106. Keine Ahnung wie hoch die Wochenarbeitszeit ist. ( ca. 39 oder 40 Stunden pro Monat, ca. 600€) AG B: 700,00€ , mit 106, 40 Stunden im Monat, 9,23 Stunden in der Woche Wir erstellen für AG B die Lohnabrechnung. Müssen wir den Stundenzettel von AG A anfordern und die wöchentliche Höchstarbeitszeit überprüfen? Sind wir dazu verpflichtet? Wird die DRV bei der Prüfung die Stundenzettel beider AG anfordern? Oder nur die Stundenzettel unseres Kunden AG B? Vielen Dank!!!
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