Hallo Vivian, wir hatten vor einigen Jahren genau so einen Fall. Hier entscheidet der niederländische Sozialversicherungsträger über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Der MA sollte sich auf jeden Fall dorthin wenden. Wir haben dann von der SVB (Sociale Verzekeringsbank) eine A1/E101 Bescheinigung bekommen, in der festgestellt wurde, dass der MA in den Niederlanden versichert bleibt. Aber: der deutsche Arbeitgeber, der einen in den Niederlanden versicherten Arbeitnehmer beschäftigt, muss Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden abführen.
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