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A1-Bescheinigung bei ausländischem Wohnsitz

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letzte Antwort am 29.10.2025 08:43:32 von Claudia-
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Heidi2
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich muss A1-Bescheinigungen für LKW-Fahrer, die von Deutschland aus international fahren, erstellen.

Die Mitarbeiter arbeiten für eine deutsche Spedition, sind in Deutschland versichert, haben aber alle ihren Wohnsitz in Polen/Rumänien.

 

Wenn ich jetzt in den Personalstammdaten versuche einen "Antrag mehrere Mitgliedsstaaten - ein Arbeitgeber"

zu stellen, meckert das Programm den ausländischen Wohnsitz an. Egal ob dieser in Polen, Rumänien oder anderswo im Ausland liegt. Ich bekomme keine A1-Bescheinigung

Bei einem LKW-Fahrer mit deutschem Wohnsitz ist es kein Problem und funktioniert.

 

Alle anderen Anträge sind m.E. nicht geeignet.

Kann der Antrag für diese Mitarbeiter  überhaupt über LODAs gestellt werden? Habe ich irgendwo einen Haken übersehen?

Ich versteh einfach nicht, warum es bei einer deutschen Wohnanschrift funktioniert, bei einer ausländischen aber nicht.

 

VG, Heidi

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @Heidi2,

grundsätzlich kann eine A1-Bescheinigung für Einsätze in EU-Staaten und der Schweiz beantragt werden.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Hilfe-Center Dokument A1-Antrag für mehrere Mitgliedstaaten - ein Arbeitgeber stellen

Dort können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf korrigieren

Sollten nach Umsetzung der Schritte weiterhin Abweichungen auftreten, melden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Heidi2
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Loos,

vielen Dank für den Hinweis.

Dieser hilft leider tatsächlich nicht weiter, da die Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

 

VG, Heidi

2 Hintergrund

Einen Antrag mehrere Mitgliedstaaten – ein Arbeitgeber [bis Version 14.5: Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte] müssen Sie stellen, wenn Mitarbeitende vorübergehend im EU-Ausland tätig sind und folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Auslandsaufenthalt mindestens in 2 unterschiedlichen Ländern im gleichen Zeitraum

  • Aufenthaltsdauer mindestens 1 Tag pro Monat oder 5 Tage pro Quartal

  • Beschäftigung bei einem Arbeitgeber

  • Wohnort liegt in Deutschland

  • Mitarbeitende sind nicht als Flug- und Kabinenbesatzung beschäftigt

  • Mitarbeitende sind nicht verbeamtet oder im Öffentlichen Dienst beschäftigt

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
91 Mal angesehen

Hallo Heidi,

 

die A1 oder auch Entsendungen gelten immer nur für Arbeitnehmer mit einem inländischen Wohnsitz.

 

Wenn der Wohnsitz im Ausland ist, dann ist der zuständige Träger im Ausland zuständig für die Prüfung der Zuständigkeit. Ich würde dir hier empfehlen, Kontakt mit der DKVA aufzunehmen. Dort kannst du dich beraten lassen und bekommst die notwendigen Anlaufstellen genannt.

 

https://www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/antraege-finden/gewoehnliche-erwerbstaetigkeit-in-mehreren-mitgliedstaaten/wohnort-ausland.html

 

 

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letzte Antwort am 29.10.2025 08:43:32 von Claudia-
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