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Mitarbeiterüberlassung

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letzte Antwort am 19.03.2025 13:29:46 von Heidi2
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Heidi2
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

ich habe einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, der 2 seiner Mitarbeiter für 1 Woche an einen Unternehmer mit Sitz in den Niederlanden ausleihen möchte. Die Mitarbeiter sollen dort mit neuen Maschinen vertraut gemacht werden, die der deutsche Arbeitgeber evtl. kaufen möchte.

In dieser Woche sollen die 2 in den Niederlanden und auch in Belgien arbeiten.

Bezahlt werden beide von ihrem Arbeitgeber in Deutschland.

In der Sozialversicherung sehe ich das so: Ich beantrage für beide eine A1-Bescheinigung für die Niederlande. Die SV-Beiträge führe ich dann ganz normal hier ab. Ist das richtig? Benötige ich noch eine extra A1-Bescheinigung für Belgien?

Die Lohnsteuer macht mir Kopfzerbrechen: hier finde ich in der Literatur nur: "Beachten Sie bitte, dass bei Arbeitnehmerüberlassung an eine Firma mit Sitz in den Niederlanden unabhängig von der 183-Tage Regelung für die entliehenen Arbeitnehmer bereits vom ersten Tag an niederländische Lohnsteuer zu entrichten ist"

Das würde ja bedeuten, ich muss den deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden anmelden und irgendwie die Lohnsteuer dorthin abführen.

Oder verstehe ich irgendwas falsch? 

 

Danke für eure Hilfe,

Heidi

 

CVolz
Erfahrener
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Ich würde den Sachverhalt jetzt nicht als Arbeitnehmerüberlassung (die ja auch eine Genehmigung erforderlich macht!) sehen, sondern als externe Schulung eines Mitarbeiters? Er ist ja in der anderen Firma nicht zum Zwecke, dort Arbeitsleistung zu erbringen, sondern um dort für das eigene Unternehmen Wissen zu sammeln. Insofern hätte ich es als Geräteeinführung gesehen und eine A1 sowohl für Belgien als auch für die Niederlande beantragt und den Mitarbeiter normal abgerechnet?

 

Hatte einen solchen Fall noch nicht, lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber deinen Ansatz kann ich erstmal nicht unterschreiben.

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Heidi2
Einsteiger
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Vielen Dank für Deine Antwort.

 

Den Gedanken der Schulung/Wissensvermittlung hatte ich auch. Ich tue mich damit aber etwas schwer.

Die beiden Mitarbeiter sollen mit auf Baustellen in den Niederlanden und Belgien um dort die neuen Maschinen kennenzulernen. Hätte ich hier vielleicht direkt erwähnen sollen???

Mein Gedanke ist, dass sie im Rahmen der Geräteeinführung (weil sie ja auch mit und an den Maschinen arbeiten werden um diese kennen zu lernen) damit auch eine Arbeitsleistung erbringen

Die A1 ist für mich soweit klar.

 

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letzte Antwort am 19.03.2025 13:29:46 von Heidi2
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