Unser Mandant gibt seinen Mitarbeitern monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro. Dieser wird als steuerfreier Sachbezug abgerechnet. Jetzt möchte er eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung für seine Mitarbeiter abschließen. Der monatliche Beitrag pro Mitarbeiter beträgt 23,66 Euro.
Kann ich weiterhin den Tankgutschein steuerfrei abrechnen (50€-Freigrenze) und dann den Beitrag zur bKV mit 30% pauschal versteuern?
Oder muss ich den Beitrag zur bKV steuer- und sv-pflichtig bei den einzelnen Mitarbeitern abrechnen und der Tankgutschein bleibt weiterhin steuerfrei?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Tankgutschein bleibt, wie er ist.
Die bKV ist sozialversicherungspflichtig. Für die Abrechnung gibt es mehrere Möglichkeiten, die hier vorgestellt sind.
Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung
So geht's dann in LODAS, wenn du dich für diese Variante entscheidest:
Vielen Dank!!
Ich spreche dann mit dem Arbeitgeber die Vorgehensweise bei der Versteuerung ab
zur Vervollständigung --> hatte diesen Beitrag gemeint.
Bin jedoch auf Grund Ihrer hilfreichen Unterstützung weiterhin auf der Suche, wie ich den geldwerter Vorteil aus dem Darlehen als vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig auslösen kann.
Viele Grüße