abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sachbezug insgesamt über 50 Euro

3
letzte Antwort am 24.01.2024 15:42:40 von SJ_2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Heidi2
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
739 Mal angesehen

Unser Mandant gibt seinen Mitarbeitern monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro. Dieser wird als steuerfreier Sachbezug abgerechnet. Jetzt möchte er eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung für seine Mitarbeiter abschließen. Der monatliche Beitrag pro Mitarbeiter beträgt 23,66 Euro.

 

Kann ich weiterhin den Tankgutschein steuerfrei abrechnen (50€-Freigrenze) und dann den Beitrag zur bKV mit 30% pauschal versteuern?

Oder muss ich den Beitrag zur bKV steuer- und sv-pflichtig bei den einzelnen Mitarbeitern abrechnen und der Tankgutschein bleibt weiterhin steuerfrei?

 

 

 

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
687 Mal angesehen

Der Tankgutschein bleibt, wie er ist.

 

Die bKV ist sozialversicherungspflichtig. Für die Abrechnung gibt es mehrere Möglichkeiten, die hier vorgestellt sind.

Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung 

 

So geht's dann in LODAS, wenn du dich für diese Variante entscheidest:

3.2 Netto-Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer abrechnen (AG zahlt Pauschalsteuer und übernimmt SV-Beiträge)

0 Kudos
Heidi2
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
676 Mal angesehen

Vielen Dank!!

 

Ich spreche dann mit dem Arbeitgeber die Vorgehensweise bei der Versteuerung ab

0 Kudos
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
206 Mal angesehen

@Uwe_Lutz 

 

zur Vervollständigung --> hatte diesen Beitrag gemeint.

 

Bin jedoch auf Grund Ihrer hilfreichen Unterstützung weiterhin auf der Suche, wie ich den geldwerter Vorteil aus dem Darlehen als vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig auslösen kann. 

 

Viele Grüße

0 Kudos
3
letzte Antwort am 24.01.2024 15:42:40 von SJ_2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage