Hallo Zusammen,
Ein AN wird einen Master absolvieren, aber nicht offiziell berufsbegleitend. Die Arbeitszeit wird auf 20 Stunden/Wo reduziert. Dann kann Werkstudentprivillige angewendet werden.
Gibt es noch Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Master übernimmt?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Gibt es: Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber | Personal | Haufe
Wichtig ist aber, dass die Übernahme der Kosten ausdrücklich nicht vom Ergebnis des Studiums abhängig gemacht wird, wenn es steuer- und SV-frei bleiben soll.