Hallo zusammen,
Eine Studentin (ordentlich Studierende) hat ab März 2024 ein Arbeitsverhältnis bei GmbH A für 538,00€ (10 Stunden pro Woche).
Diese Studentin hat ab April 2024 ein neues Arbeitsverhältnis bei GmbH B für 160,00€ (vsl. 3 Stunden pro Woche).
Wir machen die Lohnabrechnung für GmbH A. Sollten wir die Studentin als Minijob in März abrechnen? Aber im April 2024 sollte wir die Studentin als normal St. und SV pflichtig (oder Midijob?) abrechnen?
Im April: Minijob Grenze überschreitet wird. (538,00€+160,00€>538€.)
Kann eine Studentin ein Minijob 538,00€ und daneben noch Werkstudent 160,00€ haben?
Vielen Dank!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beides sind für sich genommen Minijobs im April.
Da aber insgesamt die Minijobgrenze überschritten wird, sind beide Beschäftigungen als Werkstudent (wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, sonst normal sv-pflichtig) abzurechnen.
Anders wäre es nur, wenn sie bei GmbH A 538,01 verdient. Dann ist sie bei GmbH A Werkstudent und bei GmbH B Minijobber.
Im März bleibt es beim Minijob.
Vielen Dank!
Der Arbeitsvertrag ist aber bereits abgeschlossen. Im Arbeitsvertrag steht "Mitarbeiterin wird als geringfügig Beschäftigte eingestellt".
Wenn Werkstudent Bedingung erfüllt und GmbH A bietet 540€ Vergütung. Muss ein neuer Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden?
High,
Muss ein neuer Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden?
Besser ist das und zwar ab März😎
Gruss Mike
Vielen Dank!
Aber im März hat AN nur 538,00 € und dann Minijob hat Vorrang als Werkstudent.
Wenn die Studentin nicht ordentl.studierende.
Im April haben Sie zwei Arbeitsverträge, 538,00 € plus 160,00 €. Müssen wir im April mit PGRS: 101 und BGRS: 1111 abrechnen?
Kann das als Midijob abgerechnet werden? 538€+160€=698€.
Vielen Dank.
Sollte der Werkstudentenstatus nicht gegeben sein, muss mit 101/1111 abgerechnet werden.
Aber bei 538€ und 160€ kann man ja nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, also kann grundsätzlich beides als Werkstudent abgerechnet werden.
Ein Midijob ist es in jedem Fall, egal ob Werkstudent oder "normal" sv-pflichtig.
Besser ist das und zwar ab März
das war nur eine Idee ohne Anspruch auf Umsetzung.
Doch manchmal ist einiges machbar=?
Gruss Mike
vielen Dank!
Die Studentin ist gesetzlich krankenversichert. Wenn Werkstudentenstatus erfüllt, muss mit 106/0100 abgerechnet werden. Auch der Arbeitgeber kann Geld sparen. Ist das richtig?
Wenn Werkstudentenstatus nicht erfüllt, dann muss als Midijob abgerechnet werden. Wir rechnen für den ersten Job 538,00 € ab. Muss ich das genaue Entgelt aus dem zweiten Job in LODAS eintragen und wo?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, ob hier eine Mehrfachbeschäftigung angegeben und abgerechnet werden soll.