Hallo, da ab 01/2024 der Grenzwert für die Pauschalierung aufgehoben wurde, ist der gesamte Beitrag pauschalierungsfähig und kann somit mit 20 % versteuert werden. Für die Abrechnung der Gruppenunfallversicherung stehen Ihnen folgende DATEV-Standardlohnarten zur Verfügung: 3070 (Gruppenunfallversich.p.St.,lfd) 3080 (Gruppenunfallversich.p.St.,jhl) 3180 (Gruppenunfallversich.,st-jhrl) 3190 (Gruppenunfallversicherung,frei) Wenn Sie die Lohnart 3180 wählen, erhalten Sie beim Speichervorgang folgenden Hinweis: #LN23557 Sie verwenden die Lohnart 3180 für die Abrechnung der Gruppenunfallversicherung. Der Betrag wird deshalb steuer- und sozialversicherungspflichtig (Einmalbezug) abgerechnet. Ab 2024 haben Sie die Möglichkeit Gruppenunfallversicherungen unabhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe pauschal zu versteuern. >> Sofern der Beitrag pauschal versteuert werden soll, schlüsseln Sie die Lohnart 3180 auf die 3080 um. Eine rechtliche Auskunft kann ich Ihnen nicht geben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, mit welcher Lohnart Sie die Gruppenunfallversicherung korrekt abrechnen, empfehle ich Ihnen, den Sachverhalt mit der Finanzbehörde zu klären. Hat jemand aus der Community nähere Informationen und möchte diese hier teilen?
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