Hallo,
ein Arbeitnehmer hat Krankengeld bezogen und hat sich nun im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, er soll Arbeitslosengeld erhalten.
Zudem arbeitet er aber ab 01.09. Teilzeit 14 Stunden pro Woche (vorher waren es 40 Stunden).
Wie muss ich das denn im Kalender eintragen, damit trotzdem eine Bescheinigung für den Bezug von Arbeitslosengeld ausgegeben wird?
Danke vorab für Hilfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist das Krankengeldende denn direkt zum Monatsende? Es muss zum entsprechenden Tag eine Umschlüsselung im Kalender erfolgen (K6 auf KA), dann kann in dem Monat auch eine entsprechende Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
für die TZ dann am besten mit neuer Personalnummer. Die alte zum Tag davor dann beenden.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja das Krankengeld endet zum 31.08.
okay, vielen Dank.