Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter zum 15.12.2023 angemeldet mit Stkl. 6. LSt-Bescheinigung wurde entsprechend erstellt.
Im Januar haben wir erfahren, dass das falsch war. Es hätte Stkl. 1 sein müssen und erst ab 01,2024 Stkl. 6, da ab Januar 2024 ein anderer Arbeitgeber zum Hauptarbeitgeber wurde.
Ich habe nun rückwirkend die Stkl. 1 für 12,2023 erfasst und ab 01,2024 die Stkl. 6.
Dennoch wird keine korrigierte LSt-Bescheinigung erstellt. An was liegt das?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Entstehungsprinzip/ Zuflussprinzip?
Beim betreffenden Mitarbeiter dem Progarmm eine Nachberechnung im Dez. vorgaukeln (z.B. +/- 0,01 € einer bestimmten Lohnart), bei Steuer auf Entstehungsprinzip stellen und dann sollte es eigentlich klappen. Und natürlich nicht vergessen die Steuerklasse im entsprechenden Monat zu korrigieren.
perfekt, danke 🙂