Guten Tag,
wir sollen für einen Mitarbeiter eines Mandanten eine Pfändung anlegen.
Die Pfändung beträgt monatlich fest 171,82 €. Das habe ich soweit eingearbeitet.
Die Abtretung besteht allerdings schon seit 11/2023, weshalb sich ein Zahlungsrückstand von 878,60 € ergibt. Dieser soll nun in den ersten Monaten (ab 10,2024) zusätzlich zu den festen 171,82 € so lange abgeführt werden, bis der Zahlungsrückstand aufgebraucht ist. Allerdings ist hierbei der unpfändbare Betrag zu beachten.
Wie setze ich das mit dem Zahlungsrückstand im Programm um?
Danke für Hilfe.
Liebe Grüße
Beide -gewöhnlichen- Pfändungen anlegen. Die mit 171,82 € hat den Rang 1. Den Altschulden den Rang 2 geben.
Reicht die Tilgung nicht für beide, wird die mit Rang 2 zuerst nicht mehr bedient. Die Pfändungsgrenzen werden damit aus meiner Sicht korrekt überwacht.
ich habe das soeben ausprobiert.
Man kann leider nicht zwei Pfändungen einmal mit fixem Abzugsbetrag und einmal ohne fixen Abzugsbetrag anlegen.
Haben Sie weitere Ideen, wie ich das am besten löse?
Wenn ich für den zweiten Rang auch einen fixen Betrag eintrage, wie können dann die Grenzen überwacht werden z. B. bei Änderung der Pfändungsgrenzen oder wenn Sonderzahlungen hinzukommen, die teilweise mit einfließen?
Es ist immer die Rang-Reihenfolge zu beachten. Wenn Sie in Rang 2 z.B. 100 € hinterlegen, wird dieser nicht bedient (oder nur anteilig? -> was ich noch nicht hatte?), wenn Rang 1 die Pfändungsgrenze schon ausschöpft.