Hallo @maka, vielen Dank für Ihren Wunsch 🙂 Leider verstehe ich nicht ganz, in welchem Prozessschritt Sie sich befinden. a) Sind Sie beim Erfassen der Kassenbewegungen im Kassenbuch online? Hier können wir durchaus nachvollziehen, dass es in der Praxis Szenarien gibt, warum Kassenbewegungen nicht täglich erfasst werden, was zu einer nachträglichen Zuordnung der Kassenbelege zum Monat führt. Das Kassenbuch online wurde 2018 modernisiert, mit dem modernisierten Kassenbuch online erfüllen wir die grundsätzliche Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenbuchführung. Gemäß dieser sollen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO täglich festgehalten werden (Rz. 48 GoBD). Deswegen lehne ich diese Idee ab. b) Sind Sie beim Buchen der Kassenbewegungen im DATEV Rechnungswesen-Programm? Kassenbewegungen werden als Buchungsvorschläge an das DATEV Rechnungswesen-Programm bereitgestellt. Die Stapel sind nach Erfassungsmonat getrennt. Welche Zuordnung muss erst geschlossen werden, um dann die richtige Zurodnung wieder neu zu starten? Der Prozess ist hier beschrieben: Kassenbewegungen festschreiben, bereitstellen und abholen Freundliche Grüße Nina Naßler
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